Am 26. Oktober 2007 hat das Seminar zur Drogenthematik einen Workshop zum Thema “Drogenerkennung im Strassenverkehr” durchgeführt. Es fand sich eine interessierte Gruppe zusammen und es wurden angeregt Gespräche geführt. Die Teilnehmer kritisierten scharf die dahinterstehende Politik, insbesondere die für die willkürliche Handhabung zur Indizienfeststellung. Auch die Hilfestellungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) leite eher zu Willkür an – immer getreu dem Motto: Irgendwas werden wir schon finden.
Dies leite auch über zur aktuellen Diskussion über einen Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr. Die Grenze, bis zu der das Führen eines Fahrzeuges sanktionsfrei bleiben soll, muss sich laut DHV an aktuellen Forschungsergebnissen orientieren und zwischen sieben und zehn Nanogramm THC pro Milliliter Blutplasma (7-10 ng/ml) liegen. Die Leistungsbeeinträchtigung sei bei dieser THC-Menge mit der einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille vergleichbar.
Da aber auf dem Weg vor dem Vorliegen einer Blutprobe die körperverletzende Blutentnahme steht, sind damit die Personen wiederum der Willkür ausgesetzt.
Weitere Informationen zum Seminar zur Drogenthematik befinden sich auf http://kuerzer.de/drogenthematik .
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