Die AOK Bayern überprüft Beigebrauch von Substitutionspatienten, dies meldet der DGS Newsletter für September. Ein empfehlenswerter Newsletter, für Personen mit Interesse an der Drogenpolitik. Um die Schnüffelaktion zu ermöglichen erhielt Dr.Franz-Josef Bentele, substituierender Arzt und DGS-Mitglied aus Neu-Ulm, kürzlich Post von der AOK-Bayern. Die AOK forderte ihn darin auf, Patienten dazu zu drängen, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse zu entbinden.
Der Vorgang ist nicht einmalig: Auch aus Hessen und Baden-Württemberg teilen Mitglieder der DGS mit, dass die regionalen AOK-Verbände ähnliche Ansinnen geäußert hätten.
dgs-info veröffentlichte die Anfrage der AOK-Bayern und bittet die substituierende Ärzteschaft, mit Dr.Bentele eine Diskussion aufzunehmen, wie man sich in einem solchen Fall am besten verhalten solle. Eine Zusammenfassung der Debatte werde im nächsten DGS-Rundbrief veröffentlichen.
Unsere Meinung dazu:
Nur der behandelnde Arzt muss wissen, ob ein Substitutionspatient einen Beigebrauch von anderen Mitteln hat. Dies ist wichtig, um zum Beispiel Überdosierungen zu vermeiden. Die AOK hat sich aus den Ärzte-Patienten Vertrauensverhältnis ‘rauszuhalten. Es besteht keine medizinische Notwendigkeit, dass die Krankenkasse darüber Bescheid weis. Der einzige trifftige Grund für das Vorgehen der Krankenkasse ist, Menschen mit Beigebrauch aus ihren Therapieprogrammen zu nehmen und dadurch auf Kosten derer Geld zu sparen.
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