Cannabis-Umstufung: E-Mail an das Bfarm

Das Bfarm, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist in Deutschland für die Zulassung von Arzneien zuständig. Die Hanfplantage berichtete über eine Meldung der Apotheke-Adhoc, dass Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von einem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel zur Umstufung in Anhang III, verschreibungsfähige Betäubungsmittel, vorgeschlagen wurde. Neben der Tagungsordnung findet sich nicht viel. Nun möchte Ich natürlich auch wissen, ob dies eine Ente war oder Realität – also habe ich eine E-Mail an das Bfarm verfasst. Ich bin gespannt auf die Antwort:

Werte Damen und Herren,

laut der Pressemeldung von Apotheke-Adhoc auf http://www.apotheke-adhoc.de/10426.html
hat ein Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BTM) sich für die Umstufung von Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von Anlage I in die Anlage III des BTM-Gesetzes ausgesprochen. Laut der Pressemeldung gäbe es auch schon eine Anmeldung für ein solches Arzneimittel, „Sativex“ von GW Pharmaceuticals.

Ich möchte gerne wissen, ob diese Meldung korrekt ist, und ob Sie mir weitere Informationen zu diesen Vorgängen zukommen lassen könnten?

Update

Die Antwort kam und hat auf die Webseiten verwiesen. Dort ist mittlerweile das Protokoll der Sitzung zu lesen: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)