Drogen- und Suchtrat nicht mehr geheim?

Die Unterlagen des Drogen- und Suchtrates scheinen nicht mehr Geheim zu sein. Ich wurde eingeladen, die Dokumente in Augenschein zu nehmen und mir die mir wichtigen Teile zu kopieren. Die Akten liegen zur Zeit in Bonn, werden aber für die Einsichtnahme in das Büro der Drogenbeauftragten in Berlin gebracht.

Hier der Briefwechsel zur IFG-Anfrage zum Drogen- und Suchtrat:

Sehr geehrter Herr,
das BMG bzw. die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen ist nunmehr bereit, Ihrem Antrag (einschließlich des Sitzungsprotokolls, allerdings mit Ausnahme eines wörtlichen Sitzungsmitschnitts) stattzugeben.

Dies wird Ihnen natürlich auch noch mit einem förmlichen, begründeten und mit Rechtsbehelfsbelehrung verbundenen Bescheid mitgeteilt werden.

Vorab jedoch eine Frage: Wäre es nicht in Ihrem (und zugleich in unserem) Sinne, wenn wir die Unterlagen nicht kopieren und an Sie übersenden, sondern Sie sie sich vor Ort selbst anschauen und dann selbst entscheiden, was kopiert werden soll?

Grund: Erstens befinden sich die Unterlagen in Ordnern, die jeweils mit zahlreichen Trennblättern unterteilt sind, und es ist etwas umständlich, sie jeweils aus den Trennblättern herauszunehmen und zu kopieren. Zweitens sind viele Bestandteile für Sie vermutlich kaum von Interesse, etwa Internetauszüge, eine Broschüre usw.). Dies alles würde jedoch für Sie kopiert und Ihnen in Rechung gestellt werden. Das BMG ist nach der IFG-Gebührenverordnung VERPFLICHTET, dem Antragsteller für jede DIN-A-4- Kopie 10 Cent Auslagenerstattung in Rechnung zu stellen. Hinzu kommt der Zeitaufwand, der ebenfalls berechnet wird.

Ich gehe davon aus, dass ein Einblick in die Unterlagen vor Ort auch für Sie die bessere Alternative wäre.

Vielleicht können Sie sich hierzu kurz äußern.

Mit freundlichen Grüßen

und

Sehr geehrter Herr,

Sie können die Akteneinsicht gern auch in Berlin vornehmen, und zwar auch kurzfristig, nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten. Zuständig dort ist Herr S., Durchwahl xxx. Allerdings sind die Akten derzeit noch in Bonn. Ich schicke Sie nach Berlin, sobald Sie erklärt haben, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Dann würde ich Ihnen auch den formalen stattgebenden Bescheid schicken.

Es steht Ihnen frei, die Seiten zu fotografieren, wenn Sie dies möchten.
Mit freundlichen Grüßen

Update

Es gibt was neues: In der Aprilausgabe vom Hanf Journal hat Hans Cousto die Vorgänge rund um den Drogen- und Suchtrat nochmal zusammengefasst.

Update zum Ende der Anfrage nach dem Drogen- und Suchtrat

Ich wurde ins Bundesministerium für Gesundheit eingeladen und konnte dort Einsicht in die Akten nehmen, und sie mir auch Kopieren. Ich habe jetzt einen schönen Dateiordner voll mit Fotos von den Akten.

Was man dort sehen konnte, war, dass sich die Regierung quasi selber berät: auf der Teilnehmerliste sind nur Personen und Institutionen zu finden, die direkt eine Behörde sind oder zu großen Teilen von der Regierung finanziert werden.

Fazit: Mit dem Informationsfreiheitsgesetz konnte erfolgreich gegen ein „Geheimgremium“ der Drogenbeauftragten respektive des Bundesministerium für Gesundheit vorgegangen werden. Der Rat ist mittlerweile eingeschlafen (Stand 2020) und eine neue Drogenbeauftragte hat die Rolle übernommen.

Weitere Geheimgremien gibt es weiterhin: jenes, welche die Empfehlungen für die Betäubungsmittelveränderungsmitteilungen aussprechen, mit Daten die auch über die internationale Ebene einfliessen.

Der geheime Drogen- und Suchtrat im Deutschland des Jahres 2011. Was war da los? Eine Chronologie: