Drogengeldflüsse der HSBC in Deutschland – Nachgefragt

Nach dem aktuellen Skandal der HSBC in Großbritannien um das Weisswaschen und Transferieren von Drogengeldern zum Zwecke des Terrorismus ist es auch an der Zeit, mal Nachzufragen, was denn in Deutschland der Stand der Ermittlungen ist. Deswegen habe ich dazu eine Anfrage an unsere Drogenbeauftragte auf abgeordnetenwatch.de gestellt:

„Werte Frau Dyckmans,

durch die Presse läuft gerade wieder ein Skandal, diesmal um eine der größten Banken, der HSBC. Dort laufen zur Zeit Ermittlungen wegen Geldwäsche von Geldern aus dem Geschäft mit illegalisierten Substanzen sowie der Finanzierung und der Ermöglichung von Terrorismus. Die HSBC ist auch in Deutschland tätig.

Ich würde gerne Erfahren, ob auch hierzulande ein Ermittlungsverfahren, gar durch Sie, eingeleitet worden ist, was dazu der Stand ist und ob es dazu eine Presseerklärung auf Ihren Seiten oder der Bundesregierung geben wird?

Die Bank hat offensichtlich große Beträge in viele kleine Zersplittert um die geltenden Kontrollen zu umgehen und die Herkunft zu Verschleiern.

Welche Rolle spielten dabei Transfers über Deutschland und wie wollen Sie solchen Vorgängen in Zukunft vorbeugen?

mit freundlichen Grüßen,“

Die Antwort

Die Antwort kam am 6.8.2012 und leidet unter politischen Aktivitäten in dieser Frage. Bis auf eine Aufzählung der ansonsten verantwortlichen Stellen scheint es keinen Plan zu geben, gegen Geldwäsche in Deutschland vorzugehen.

Vielen Dank für Ihre Frage. Der Bericht des US-Senats zur HSBC vom 17. Juli 2012 ist mir bekannt. Er benennt Schwachstellen in der Geldwäschebekämpfung der amerikanischen Tochter der HSBC (HBUS) sowie bei den Aktivitäten der HSBC in Mexiko, dem Nahen Osten und Afrika und ihren Auswirkungen auf das Finanzsystem der USA. Als weltweit agierende Bank ist die HSBC zwar auch in Deutschland aktiv. Ob und in welchem Umfang die Deutsche HSBC ähnliche Schwachstellen bei der Geldwäschebekämpfung wie die HBUS aufweist, ist mir nicht bekannt.

In Deutschland ist die gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Geldwäsche das Geldwäschegesetz (GwG). Zuständig für Ermittlungen und Verdachtsanzeigen sind die dem Bundeskriminalamt (BKA) zugeordnete Financial Intelligence Unit (FIU) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans

Es lohnt sich, auf Abgeordnetenwatch vorbei zu schauen. Dort gibt es die Möglichkeit, Abgeordnete des Bundestages sowie einiger Landtage, öffentliche Fragen zu stellen. Interessanterweise ist unsere Bundesdrogenbeauftrage auch eine Abgeordnete des Bundestages und dort zu finden: Mechthild Dyckmans (FDP).