IFG-Anfrage zum Drogen- und Suchtrat beim BMG eingegangen

Akten zum Drogen und Suchtrat der Drogenbeauftragten der BundesregierungHeute habe ich die E-Mail vom Bundesministerium für Gesundheit bekommen, dass meine IFG-Antrag zum Drogen- und Suchtrat, insbesondere zur konstituierenden Sitzung im Dezember, eingegangen sei. Dieser wird nun geprüft und man werde sich wieder mit mir in Verbindung setzen. Die IFG-Anfrage scheint nötig, da die Drogenbeauftragte ein Geheimgremium unterhält, welches nicht-öffentliche Sitzungen und Protokolle schreibt. Dies um unser Leben in Sachen Drogen zu lenken – und das wird dann auch noch von unseren Steuergeldern bezahlt. Siehe Hanfplantage: Wer sind diese Leute?.

Ich bin gespannt was passiert. So musste schon die Drogen- und Suchtkommission nach einem Durchklagen vor Gericht ihre Ergebnisse und Namen komplett veröffentlichen. Schauen wir mal, ob die derzeitige Drogenbeauftragte diese Geschichte noch einmal wiederholen möchte.

Hier der Text der Anfrage und die Antwort:

Gesendet: Freitag, 28. Januar 2011 15:51

An: Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit

Werte Damen und Herren, werter Herr xx, werte Frau Dyckmans,

ich stelle hiermit den Antrag, im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (Inkrafttretung am 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) ) alle zu amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung zum Drogen- und Suchtrat, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen an die genannte Adresse zukommen zu lassen.

Diese Anfrage geht insbesondere auf die konstituierende Sitzung des Drogen- und Suchtrates im Dezember ein.

mfg,

Hier die Antwort auf den Antrag per E-Mail:

Sehr geehrter Herr xx,
vielen Dank für Ihren Antrag, den wir am 28.01.11 erhalten haben. Wir werden ihn prüfen und uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
_______________________________
Geschäftsstelle der Bundesbeauftragten
für Drogenfragen
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstr. 108, D-10117 Berlin
Telefon: 030 18 441 4416
Fax: 030 18 441 4960
e-mail: @BMG.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de

Update

Auch anderen Personen ist die Geheimniskrämerei um den Drogen- und Suchtrat suspekt und stellen Anfragen an die Drogenzarin bei Abgeordnetenwatch:

Warum besteht der Drogen- und Suchtrat nahezu ausschließlich aus Mitgliedern, die dafür bekannt sind, die strafbewährte Verbotspolitik als obligatorisch und unantastbar zu betrachten?
Sollte ein solcher Rat nicht ausgewogen besetzt sein, somit auch Experten einbeziehen, die für mehr Selbstbestimmung eintreten und Drogenpolitik nach wissenschaftlichen Kriterien ausrichten wollen, deren Auffassung also im Gegensatz zu der des Gesetzgebers steht?

Welchen Grund hat es, dass der Drogen- und Suchtrat keine öffentlichen Sitzungen abhält und die Namen der teilnehmenden Personen geheim gehalten werden? Gilt es etwas zu verbergen,
oder halten Sie es in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat grundsätzlich für unnötig, den Prozess zur politischen Entscheidungsfindung und darin verwickelte Einflussnehmer öffentlich nachvollziehbar zu machen?

Weshalb existiert kein politisch unabhängiges Expertengremium, ähnlich der Drogen- und Suchtkommission, welche im Jahr 2002 mit Ihrer Stellungnahme die herrschende Drogenpolitik scharf kritisierte? (vgl. tinyurl.com )
Könnten gerade diese schlechten Erfahrungen, welche man aus Sicht der Kriminalisierungsbefürworter mit der Drogen- und Suchtkommission machte, für das Fehlen eines politisch unabhängigen Expertengremiums verantwortlich sein?

Update Zwei

Ich habe eine zweite E-Mail erhalten, und der Vorgang befindet sich noch in der Prüfung. Offensichtlich hat der Gegenwind gegen die Geheimsache „Drogen- und Suchtrat“ etwas Wind gemacht. Das ganze ist jetzt auch Titelthema des Hanf Journals, Ausgabe März, geworden: „Geheimsache Drogenpolitik„.

Sehr geehrter Herr,
Ihr per E-mail eingereichter IFG-Antrag vom 28. Januar 2011 ist bei der Drogenbeauftragten eingegangen und wird hier – als dem für das IFG zuständigen Referat – bearbeitet. Der Vorgang befindet sich noch in der Prüfung. Ich bitte Sie, sich noch etwas zu gedulden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Referent
Bundesministerium für Gesundheit
Referat Z 13
Rechtsangelegenheiten; Bürokratieabbau; Vergaberecht

Der geheime Drogen- und Suchtrat im Deutschland des Jahres 2011. Was war da los? Eine Chronologie: