Brief von Jürgen Hahnel, 15./16. September 2009
Hallo Martin,
vielen Dank für die 8 Seiten Hanfparade-Pressetexte + 2 Seiten Spiegel-Artikel + 2 Flyer (Briefmarken lagen wohl nicht bei?) (Tatsächlich nicht, kleine Verpeilung meinerseits, Anmerkung)!
Das hat mich sehr gefreut – sind quasi die ersten Infos, die ich erhielt (außer ein wenig Presseinfos von der Grünen Hilfe). Alles kam prompt am Mo 7.9. an – und es wurde nichts entnommen, wie es scheint. Das ist hier nicht selbstverständlich.
Siehe dazu die HP www.sichtbarewelt.de der “1. Bericht” … und der 2. Bericht kommt jetzt auch rein + der 3. folgt, bzw. vorher mein Schreiben an das Justizministerium. Dann an die Strafvollzugsbeauftragten der Parteien im Baden-Würtembergischen Landtag, den “Anstaltsbeirat” der JVA und an die (Medien-) Öffentlichkeit einen “Offenen Brief”.
(Teilweise wird’s vielleicht auch zusätzlich per eMail weiterverbreitet von jemand der meine Mailbox bedient – das ist aber nicht ganz sicher!)
Mal schaun ob ich im August 2010 frei bin, dann sehen wir uns in Berlin. Dir/Euch alles Gute und toi,toi,toi
Liebe Grüße von Jürgen
PS: Mich wundert, daß 5 Blatt + 2 Flyer mit 55ct Porto ankamen, da mehr als 25gr! Bei Nachporto gäbe es Probleme.
Jürgen Hahnel sitzt wegen der Nicht-Anerkennung einer gerichtlichen Verurteilung wegen Cannabisbesitzes.
Er freut sich über Post von dir, an: Jürgen Hahnel, z.Zt. Schloss 1, 72108 Rottenburg/Neckar
Das Urteil war auf zwei Jahre Bewährung, plus 120 Arbeitsstunden „Bewährungsauflage”, die er aus Überzeugung verweigerte – deshalb gab es die Inhaftierung! Es waren fragwürdige Prozesse, er habe niemandem geschadet und lehne – nicht nur er – diese Drogenpolitik/-Gesetzgebung prinzipiell ab. Ginge es nur um seine Freiheit, so Jürgen, hätte er die 120 Stunden brav gemacht und könnte weiter konsumieren.
“Bezüglich des von fünf Mitbewohner/innen übergebenen! Marihuanas muss ich betonen, dass es Hanfabfallblätter waren, die kein Mensch konsumiert da viel zu geringer THC-Gehalt pro Konsumeinheit – trotzdem wurden mir diese insgesamt 3,79 Gramm berechnet. Damit wurde – mit weiteren im Wagen gefundenen Cannabis- / Haschisch-Vorräten (6,01 g THC)- aus einem „Vergehen” (unter 7,5 Gramm THC) ein „Verbrechen” und diese hohe Strafe durch den verärgerten Amtsgerichts-Richter und die Landgericht-Richterin erst möglich.”
(Leserbrief 23.07.2009 an das Schwäbisches Tagblatt, www.sichtbarewelt.de)
Ähnliche Artikel:
Klick es! - Deine Stimme für mehr Zuschauende
Mit diesem Link kannst du den Artikel bookmarken bei einem Dienst deiner Wahl. Wenn dir die Infos gefallen, kannst du auch den RSS-Feed abonnieren.
Auf Yigg können die Benutzer selber Nachrichten einstellen, bewerten und kommentieren. Mit einem Yigg oder öffentlichen Lesezeichen (Bookmarks) kannst Du dafür sorgen, dass mehr Menschen diesen Artikel lesen. Du musst Dich dafür noch nicht einmal registrieren. Dafür bitte oben in der Grafik auf "Yigg It" klicken!




