Aschenberg-Dugnus ist in der letzten Woche öffentlich mit Kommentaren zu dem Kurz-Bericht zur sogenannten “Rauschgiftkriminalität” in Erscheinung getreten. Nun habe ich ihr eine interessante Frage via Abgeordnetenwatch gestellt:
Werte Frau Aschenberg-Dugnus,
die Drogenbeauftragte Dyckmans antwortete am 25.1.2010 auf dem Portal Abgeordnetenwatch, “Das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten soll nicht nur den Einzelnen – und besonders Jugendliche – vor Gesundheitsgefahren und den Gefahren einer psychischen Abhängigkeit schützen, sondern auch den Einzelnen und die Bevölkerung vor kriminellen Organisationen und den Folgen der organisierten Kriminalität.”
Damit habe ich ein Verständnisproblem, und ich würde mich freuen wenn Sie, insbesondere mit Ihrem juristischen Hintergrund, mich dazu aufklären könnten. Ich bin der Meinung, dass Verbote keine ehrliche Aufklärung ermöglichen, ergo insbesondere Jugendliche nicht vor den potentiellen Gefahren schützen können.
Wie kann ein Verbot, dass einen unkontrollierbaren Scharzmarkt, und damit kriminelle Organisationen hervorbringt, Einzelne und die Gesellschaft als Ganzes schützen?
mfg,
Ich freue mich über Mit-Interessierte! Zu der Anfrage:

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