Am 14. Juni 2011 hat die Drogenverfolgungsbehörde eine neue Substanznummer (“Codenummer” oder “Drogencode”) für “Marihuana Extrakt” unter der Vorschrift 21 CFR 1308.11 beantragt. Diese Codenummer wird es der DEA und bei der DEA registrierten Entitäten möglich machen, Mengen von diesem Material unabhängig von Mengen an Marihuana zu kontrollieren. Dieser Schritt solle helfen, Normen von relevanten Verträgen zu erfüllen.
In den internationalen Drogenkontrollverträgen, die von den Vereinten Nationen ausgehen, werden einige Differenzierungen in der Kontrolle von Marihuana Extrakt und Marihuana selbst bzw. Tetrahydrocannabinol gemacht. Die Drogenverfolgungsbehörde DEA habe sperate Codenummern für Marihuana und für THC eingeführt, aber keine für Marihuanaextrakt. “Marihuana Extrakt bedeutet Extrakte die von einer Pflanze des Typus Cannabis abstammt und die Cannabinole und Cannabidiole enthält.” Ein solches Pflanzenextrakt von Marihuana werde weiterhin als kontrollierte Substanz in der Schedule 1-Liste behandelt.
Eine neue Nummer im Katalog einzuführen ist der erste Schritt hin zu einer irgendwie gearteten Zulassung von “Marihuana Extrakt” in den USA.
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