Blühende Landschaften, überall Coffeeshops und alle Menschen tragen Hanftextilien! Das wäre zwar eine Utopie, aber was passiert bei einer “Legalisierung” eigentlich? Dies als Frage auf Abgeordnetenwatch an die Fachschaft! Skeptiker einer “Legalisierung” argumentieren immer, dass dies zu unkontrollierten Zugang führen würde. Dass dies natürlich nicht wirklich weit Gedacht ist, fällt einem auf, wenn man schonmal die Alkoholausschank-Informationen in einer Dönerbude gelesen hat. Das nennt sich dann “Jugendschutz”.
Es gibt natürlich eine Unmenge von Regelungen, die Eintreten wenn ein Stoff aus dem Betäubungsmittelgesetz genommen wird. So bei medizinisch wertvollen Stoffen das Arzneimittelgesetz. Auch andere Waren können nicht “einfach so” verkauft werden. Damit wir mal eine Übersicht darüber haben, wie die Drogenbeauftrage eine “Legalisierung” definiert und was passiert, wenn ein Stoff (in meiner Frage das sogenannte Modafinil) aus dem BtMG genommen wird hat Herr Lempels dies die Drogenbeauftragte auf Abgeordnetenwatch gefragt.
Mich interessiert diese Frage – ich habe dort meine E-Mailaddresse eingetragen und werde Informiert wenn es eine Antwort gibt. Wie immer freuen wir uns über Mit-Interessierte!
Hier der komplette Text der Anfrage:
Werte Frau Dyckmans,
am 21.5.2010 antworteten Sie auf die Frage von Hr. Block, “dass es nicht beabsichtigt ist, Cannabis zu legalisieren”.
Meine Frage dazu ist, wie Sie eine “Legalisierung” definieren?
In dem Zusammenhang bitte ich Sie nach Möglichkeit – das Gesundheitsministerium hat sicherlich Material dazu – aufzuzeigen, welche Gesetze und Regelungen in Kraft treten bei einer (theoretischen) Veränderung des Status von Stoffen gemäß §1 BtMG und Anlagen 1 bis 3, insbesondere wenn ein Stoff (z.b. wie bei Modafinil 2008 geschehen) aus dem BtMG-Anhängen genommen wird?
mfg,
Zahlen zu den Mit-Interessierten
- 26.5.: 14 interessierte Personen
- 27.5.: 37 Personen
- 31.5.: 41 Personen
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