30a BtMG: Von 5 auf 10 Jahre Knast für „minder schwere Fälle“
Am 23.7.2009 wurde das Betäubungsmittelgesetz geändert, und zwar unter anderem Paragraph 30a. In dem Paragraphen geht es um die sogenannte „organisierte Kriminalität“ , also einer „Bande“, die das öfters machen
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