Drogenbeauftragte Mortlers gefährlicher Umkehrschluss

Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) sticht durch den „gefährlichen Umkehrschluss“ hervor, einem Denkfehler, welcher oft von konservativen Gesponnen wird. Sie antwortete am 22.7.2015 auf Abgeordnetenwatch, dass Studien belegt hätten, dass es eine Reihenfolge beim Ausprobieren psychoaktiver Substanzen gäbe. So hätten „fast alle Konsumenten sogenannter harter Drogen mit Cannabis begonnen, allerdings dürfen Alkohol und Tabak hierbei nicht vergessen werden.“ In der politischen und wissenschaftlichen Fachliteratur wird dies „gefährlicher Umkehrschluss“ genannt, als pragmatisches Beispiel haben fast alle Konsumenten sogenannter „harter Drogen“ Kuchen gegessen, aber nicht „fast alle“ Kuchenesser landen deswegen bei „harten Drogen“.

Daher schreibe Ich sie nochmals an, mit der Bitte, Ihre Studien durch Quellenangaben zu belegen. Die Anfrage ist nun online und ich würde mich freuen, wenn sich weitere für die Frage nach den Quellen für die Einstiegsdrogentheorie eintragen. Du wirst dann von abgeordnetenwatch benachrichtigt, sobald eine Antwort vorliegt.

So fand ich viele Studien, die Aussagen, dass diese Theorie schon seit über 20 Jahren widerlegt sei und auf hetzerische Medienberichte in den 1970er Jahren fusst, bei dem Nikotin und Alkohol ausgelassen wurde und eine künstliche Grenze gezogen wurde.

Zahlreiche Studien fanden, dass nur 2 bis 5 Prozent der Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen, 95 bis 98 Prozent tun es nicht.
Darunter fand ich die folgenden Quellen:

  • Das Bundesverfassungsgericht befand 1994 nach Einsicht der wissen­schaftlichen Literatur, die These von der Einstiegsdroge werde „überwiegend abgelehnt“. in BverfG 1994
  • Die Studie von Prof. Dr. Dieter Kleiber die der damalige Bundes­gesundheits­minister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte kam 1998 zu dem folgenden Schluss: „Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkennt­nis­stand nicht haltbar.“ in Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“
  • Oberstaatsanwalt Dr. Harald Körner, der Autor des maßgeblichen juris­tischen Kommentars zum Betäu­bungs­mittelgesetz, schreibt dazu: „Die These vom Umsteige­effekt des Haschisch […] hat sich als Mythos erwiesen.“ Er führt aus, dass es etwa 40-mal mehr Cannabiskonsumenten als Heroin­konsumenten gibt, ein Umstieg also eher die Ausnahme denn die Regel ist. in Körner: Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., Anhang C1-248

Ich frage Sie dann demnächst auf Abgeordnetenwatch, der Link folgt hier an dieser Stelle!