18. März 2008: CND verabschiedet Grundlegende – wenn auch verwässerte – Menschenrechts Resolution

Foto der Universellen Deklaration der Menschenrechte
Die Menschenrechts Resolution, welche am 13. März von Bolivien eingebracht worden ist, kam wieder in die Plenarsitzung der Suchtstoffkommission zur Debatte am Freitag Abend und wurde mehrere Stunden debattiert.

Wie auch in der Debatte im “Komitee des Ganzen” am Donnerstag, gingen die Attacken gegen die Resolution weiterhin von China, Pakistan, Thailand, Ägypten und Japan aus.

Einige Staaten wie Großbritannien, Argentinien, Uruguay und Italien bekräftigten weiterhin ihre Unterstützung für die Resolution.

Der Titel der Resolution und die Formulierung des Operationsparagraphen 2 (”OP2″), welche eine Kooperation der UNODC mit dem Büro des Menschenrechtskommissars und weiteren internationalen Behörden forderte, waren die Hauptkritikpunkte.

Besonders außergewöhnlich: Uruguay brach mit dem sogenannten “Geist von Wien” (dass bedeutet dass alle Entscheidungen der Suchtstoffkommission im Konsens gefällt werden) und forderte auf, das über die Resolution abgestimmt wird. Dies hätte die umständlichen Taktiken, welche eine kleine Anzahl von Staaten versuchte, um gegen die Resolution zu sprechen beendet. Diese Forderung folgte auf einen Versuch der thailändischen Delegation, mithilfe eines technischen Formfehlers die Diskussion ganz nach hinten zu verschieben, wo sie dann wegen fehlender Zeit nicht mehr behandelt worden wäre.

Aber am Ende gab es keinen Erfolg für diese Blockierungen und die Resolution kam zurück zu der Debatte und wurde mit einigen signifikanten Änderungen am Text im Konsens übernommen.

Der originale Titel der Resolution lautete “Richtige Einbindung des Vereinte Nationen Menschenrechtssystem in die internationale Drogenkontrollpolitik” und wurde in “Stärkung der Kooperation zwischen der UNODC (Drogenkontrollbehörde) und anderen UN Behörden, insbesondere der Menschenrechtsagenturen in Übereinstimmung mit Artikel 2 der 1998 UNGRASS Politischen Deklaration”.

OP2 wurde auch neu geschrieben. Im Original hieß es, dass CND “weist die UN Drogenkontrollbehörde an, eng auf diese Ziele hinzuarbeiten (das heißt dass Drogenkontrollaktivitäten Konform mit dem internationalen Menschenrechten sein müssen) mit dem Menschrechtskommissar und den speziellen Prozeduren des Menschenrechtsrates”. Es wurde geändert so dass CND “weist, zusätzlich zu dieser Resolution, die UNODC an, innerhalb ihres existierenden Mandats ihre weitere Arbeit eng mit kompetenten UN Organen, inklusive der UN Menschenrechtsagenturen, fortzuführen.”

Ein weiterer Absatz welcher sich auf die UN Deklaration der Rechte indigener Völker verwies, war auch Grund der Debatte. Kanada, zusammen mit den U.S.A., Australien und Neuseeland hatten (nicht erfolgreich) versucht diese Deklaration auf der UN Vollversammlung zu blockieren, und sprachen auch gegen diesen Absatz in der Debatte am Donnerstag.

Während der Debatte am Freitag, schlug Bolivien vor, “wo nötig die UN Deklaration über die Rechte indigener Völker zu verweisen…” (was bedeutet hätte, dass Länder welche diese Deklaration nicht unterschrieben hätten, völlig “raus” wären). Kanada und die U.S.A. wollten dieser Formulierung nicht zustimmen, ebenso wie Frankreich. Am Ende zog Bolivien die Forderung zurück, sagte dass sie den Geist des Konsens respektieren wollen, aber gleichzeitig die Entfernung dieser Referenz notiert werden solle und schlugen vor, diese Themen in den Arbeitsgruppen der UNGASS Nachbearbeitung anzusprechen. Kuba wollte auch ihre Sorgen in dem Report notiert wissen.

Somit hat die Suchtstoffkommission eine Menschenrechtsresolution übernommen, welche die Drogenkontrollbehörde in der Zusammenarbeit mit den UN Menschenrechtskörperschaften unterstützt. Während die finalen Formulierungen verwässert wurden, ist es immer noch ein signifikantes Ereignis für eine UN Behörde welche die Menschenrechte noch nie in der Diskussion hatte. Sicherlich ist diese schwache Deklaration alleine zu wenig, wenn man die Größenordnung der Menschenrechtsverletzungen durch Drogenpolitik weltweit betrachtet, aber es ist eine Basis für das Verbreiten weiterer Menschenrechtsfragen in dem internationalen Drogenkontrollsystem.

Das HR2 Blog wird den kompletten Text der originalen und finalen Version der Resolution sobald wie möglich veröffentlichen: www.ihrablog.net

Danke an Richard Elliott von dem Kanadischen HIV/AIDS Legal Network und Rebecca Schleifer von Human Rights Watch für ihren Report über die Freitagnacht Debatte der Suchtstoffkommission ( Commission on Narcotic Drugs, CND )

Weiterführende Informationen:

Quelle: IHRA Blog
Deutsche Übersetzung: die Hanfplantage

Stichwörter: Menschenrechtskonvention, CND, Commission on Narcotic Drugs, Suchtstoffkommission, UNODC, United Nations Office of Drug control, Drogenkontrollbehörde, Antonio Costa, IHRA, Menschenrechte