EuGH Urteil: CBD ist kein Betäubungsmittel und kann gehandelt werden

Wie sehr Cannabidiol, kurz CBD, schon in die Gesellschaft vorgedrungen ist, kann man daran erkennen, dass über das neueste Gerichtsurteil des europäischen Gerichtshof über den Status von CBD nicht nur von der Fachpresse, sondern auch der Morgenpost erwähnt wird. Das Urteil ist überaus erfreulich für die Hersteller, Händler und Konsumenten von CBD-Produkten ausgefallen. Kurz gesagt: Wenn das CBD Produkt in einem EU-Staat rechtmäßig hergestellt worden ist, kann es nicht ein anderer EU-Staat verbieten. Es müssen Beweise für eine Schädlichkeit von Cannabidiol aufgezeigt werden, die eine Unterstellung unter härtere Regeln wie das Betäubungsmittelgesetz rechtfertigen würden, die es aber nicht gibt.

Hier findet sich die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshof zur Verkehrsfähigkeit von Cannabidiol (CBD).