Hanfblatt als Marke ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung?
Einer Entscheidung des Europäischen Gerichts zufolge ist das Hanfblatt, oder auch Hanfsymbol, als Marke eintragen zu lassen unzulässig und würde gegen die öffentliche Ordnung verstosen. Geklagt hatte ein italienisches Unternehmen, welches eine Bildmarke mit mehreren Cannabisblättern als Unionsmarke eintragen lassen wollte.
Wahrscheinlich würden viele Leute, wie auch ich, dem nicht zustimmen. Wenn man sich mit dem Europäischen Gerichten – egal ob nachgeordnet oder der Gerichtshof – auseinandersetzt, bemerkt man schnell, dass dort die konservativte Schicht an Richtern sitzt. Man kann diesen Fall gut mit der Coffeeshop-Entscheidung vergleichen, das nur „Erkenntnisse“ von vor 1985 genutzt hatte zur Entscheidungsfindung. Konservativer als 40 Jahre wissenschaftliche Forschung zu ignorieren kann man wohl nicht sein.
Als Begründung wird unter anderem angeführt, dass viele Cannabisprodukte in vielen Ländern der Europäischen Union trotz reger Diskussionen noch immer illegal seien. Auch hinsichtlich Nutzhanfprodukte führte das Gericht aus, dass einem normalen Konsumenten nicht zuzutrauen sei, zwischen hochprozentigem und niedrigprozentigem THC-Gehalt in Produkten zu unterscheiden.
Die Firma hat nach Zustellung zwei Monaten und zehn Tage Zeit, ein Rechtsmittel einzulegen. Dieses kann allerdings verwehrt werden und beschränkt sich nur auf „Fragestellungen“ hinsichtlich Auswirkungen der Entscheidung auf den Unionsraum.