Abgesagt: Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel

Auf Abgeordnetenwatch fragte ich MdB Kirsten Kappert-Gonther nach der Empfehlung der 54. Sitzung des Sachverständigenauschuss für Betäubungsmittel, und wann diese Umgesetzt wird. Diese Empfehlung betrifft Nutzhanfprodukte, die nach der Umsetzung sinnvoller rechtlich eingeordnet worden wären und es damit weniger Graubereiche wie z.B. Hanftee und CBD-Blüten übrig geblieben.

In Kurzform: Da die neue Bundesregierung Cannabis umfassend neu regeln möchte, und es zu aufwändig wäre die Empfehlung durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, ist diese Empfehlung auf Eis gelegt.

Anfrage an MdB Kirsten Kappert-Gother

Antwort von MdB Kirsten Kappert-Gonther

Sehr geehrter Herr S.,

wir wollen Cannabis legalisieren. Darauf hat sich die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag verständigt. Cannabis soll nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Auch der Aspekt des Nutzhanfs mit sehr geringen THC-Anteilen, der in der von Ihnen angesprochenen Empfehlung des Sachverständigenausschusses thematisiert wird, wird neu geregelt und einfacher werden.

Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Von Seiten des Ministeriums wurde mir mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der angestrebten Legalisierung diese Empfehlung derzeit nicht weiter verfolgt wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Kirsten Kappert-Gonther