Drugchecking in Deutschland und die Rückweisung der Labore

Zuletzt bekräftigte der Drogenbeauftragte Blienert, dass in Deutschland das Drug Checking ermöglicht werden soll. Historisch gesehen gab es in den 1990er Jahren den Verein Eve & Rave, der Proben in der Gerichtsmedizin der Charité Berlin analysieren ließ. Nach mehrjähriger Überwachung wurde dann mit „Gefahr im Verzug“ das Labor durchsucht. Ein Vorgang, den die DDR niemals gewagt hätte, so der Laborleiter. In der Folge wurden Mitglieder des Vereins angeklagt und ein mehrjähriges Gerichtsverfahren schloss sich an. Die Entscheidung war, dass alles in Ordnung abgelaufen wäre. Parallel dazu wurde vom Bundesgesundheitsministerium eine Anweisung an Labore abgegeben, keine Proben mehr seriell von Partyorganisationen anzunehmen.

Wenn man nun Drugchecking in Deutschland möchte, sollte diese interne Weisung zurückgenommen werden. So könnten sich Projekte finden, die diese Möglichkeit anbieten.

Also Frage ich bei Abgeordnetenwatch nach:

Wann wird die interne Weisung an die Labore zurückgenommen, keine Proben seriell anzunehmen nach der Verfolgung von Eve&Rave in den 90ern?

Guten Tag,
die Bundesregierung möchte Drug Checking für betäubungsmittelverdächtige Substanzen einführen.
Ebenso bekräftigte Drogenbeauftragter Blienert am 18.2. „Genau deshalb wollen wir die kontrollierte Cannabisabgabe und Drug-Checking ermöglichen“ (siehe https://twitter.com/BdB_SD_Blienert/status/1494597180849545219 )

Meines Erachtens nach wäre sehr einfach möglich, wenn die interne Weisung an die Labore zurückgenommen wird, keine Proben seriell anzunehmen nach der Verfolgung des Vereins Eve&Rave in den 90ern.

Der Verein hatte damals im techno netzwerk Berlin für das Bundesministerium für Gesundheit das „Drug Checking Konzept für die Bundesrepublik Deutschland“ erarbeitet.
Dieses kam aber niemals zum Einsatz, im Gegenteil, der Verein und Mitglieder des Vereins wurden jahrelang Strafrechtlich verfolgt. ( siehe https://eve-rave.net/abfahrer/drugchecking.sp?text=1&page=0 )

Meine Frage ist, wann diese interne Weisung zurückgenommen wird?
mfg

Antworten der Abgeordneten

Linda Heitmanns Antwort vom 28. Februar 2022:

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, möchten wir eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Drugchecking in Deutschland rechtssicher zu ermöglichen. Hierzu gab es im Bundesrat auch letzte Legislatur bereits einen Vorstoß Hessens. Zudem sind wir zwar mit Herrn Blienert, dem Bundesbeauftragten für Drogen- und Suchtfragen, darüber im Austausch, können derzeit allerdings noch keinen konkreten Zeitplan nennen.

Eine Weisung, die in den 90ern aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt und bis heute noch geltenden Rechtsgrundlage verhängt wurde, können wir als Parlament nicht zurücknehmen, da wir als Parlament nicht die judikative, sondern eine legislative Funktion haben. Demnach sehen wir unsere Aufgabe darin, stattdessen die Rechtsgrundlage zu ändern. Dies ist, wie oben erläutert, geplant.

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Ates Gürpinars Antwort vom 18. März 2022:

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage! Die interne Anweisung ist mir nicht bekannt, aber unsere Einschätzung zu dem Thema ist klar: Drugchecking ist eine langjährige Forderung der LINKEN. Wir tun alles, um Drugchecking bei Länderregierungen, an denen wir beteiligt sind, zu realisieren. Zugleich wollen wir alle bundesrechtlichen Hürden abbauen, etwa eine Klarstellung, dass der Umgang mit Drogen im Zusammenhang mit Drugchecking keinesfalls strafrechtlich relevant sein darf. Weitere Informationen zur Drogenpolitik finden Sie hier: https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/drogen/