Eigenanbau im Cannabis Kontroll Gesetz
Viele Fragen sich, was es mit der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Deutschland auf sich hat. Insbesondere bei der Frage, was darf ich denn Persönlich für mich Besitzen und auch Anbauen? Wir können uns als Vorlage das CannabisKontrollGesetz der Grünen Partei anschauen, im Paragraph 5. Wir können gespannt sein, was bei der neuen Regierung ‚rauskommt.
Recht zum privaten Besitz und zum Anbau von Cannabis
(1) Volljährigen ist der Besitz von bis zu 30 g Cannabis erlaubt.
(2) Der Anbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf im Bereich des befriedeten Besitztums des oder der Anbauenden ist erlaubt. In diesem Bereich ist auch das Aufbewahren einer Jahresernte von bis zu drei Pflanzen oberhalb der in Absatz 1 genannten Grenze zulässig.
(3) Anbau und Aufbewahrung müssen so erfolgen, dass das Ziel des § 4 nicht gefährdet wird. Der Besitz ist entsprechend zu sichern.
(4) Oberhalb der durch Absatz 1 und 2 definierten Grenzen ist der Besitz von Cannabis im Anwendungsbereich dieses Gesetzes nur rechtmäßig, wenn und soweit er durch Gesetz zugelassen wird.
(5) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
1. nähere Anforderungen an das befriedete Besitztum zu stellen,
2. Vorgaben für den Anbau und die Aufbewahrung von Cannabis zu machen und
3. die in Absatz 1 genannte Menge und die in Absatz 2 genannte Pflanzenzahl zu erhöhen, soweit die Erhöhung Kinder, Jugendliche und Verbraucher nicht gefährdet