Cannabis im Berliner Koalitionsvertrag 2021

Auf Seite 42 kommen wir im Berliner Koalitionsvertrag zum Thema Cannabis, Drogen und Suchtprävention. Es ist dabei Anzumerken, dass das BfArM, welches bislang wegen Modellprojekten zur Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken angeschrieben wurde, sich nicht dafür zuständig sieht und es einen politischen Willen benötigt, um solche Modellprojekte zu machen. Wir sollten also davon ausgehen, dass erst mit einer Umsetzung der neuen Regelungen des Bundes mit Cannabis etwas passieren wird. Der gesamte Koalitionsvertrag von Berlin 2021 kann hinter diesem Link als PDF eingesehen werden.

Die Koalition setzt auf eine akzeptierende Drogenpolitik mit Fokus auf einen selbstbestimmten Verbraucherschutz und vertritt eine fortschrittliche Drogenpolitik, die die gesundheitliche Unterstützung von Menschen mit Suchterkrankungen in den Mittelpunkt stellt.
Der Verbraucherschutz wird durch Drugchecking – und wenn juristisch möglich – durch das Modellprojekt für einen kontrollierten Cannabisverkauf an Erwachsene überhaupt erst ermöglicht. Das Drugchecking-Projekt wird schnellstmöglich etabliert, perspektivisch auch
mobile Angebote in Form von Point-of-care-Abgaben.

Wir werden die neuen Regelungen des Bundes im Umgang mit der kontrollierten Cannabis-Abgabe in Berlin zügig umsetzen.

Das Monitoring zum Umgang mit Substanzkonsum im öffentlichen Raum wird fortgesetzt. Die Koalition wird die Maßnahmen zur Suchtprävention und Aufklärung und Projekte zur Minderung von Konsumrisiken ausbauen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Kinder“

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und Jugendliche und deren Angehörige gelegt. Die Koalition wird auch Maßnahmen treffen, um die gesundheitlichen Gefahren, die durch nicht-stoffgebundene Süchte ausgehen, wie zum Beispiel. Glückspiel, Sportwetten, Automatenspiele oder Medien zu minimieren. Die Koalition will die Alkohol- und Medikamentenberatungsstellen mit den Drogenberatungsstellen zu integrierten Suchtberatungsstellen weiterentwickeln. Das Drogenkonsumraum- und Kontaktangebot wird hinsichtlich der Anzahl wie auch der Öffnungsmöglichkeiten ausgebaut.
Der Zugang zu einer Substitutionsbehandlung soll niedrigschwellig sein und insbesondere auch für Menschen ohne Krankenversicherung ermöglicht werden. Die Kooperation zwischen Akteuren der Suchthilfe und -prävention sowie spezifischen Settings (zum Beispiel. in Haft) wird verbindlich gestaltet. Das Landeskonzept Sucht wird diese Ansätze zukunftsfest machen.