Es ist ein großes Thema, wie und vor allem wann die Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen in Deutschland starten soll. Wirtschaftsmagazine interviewen große Cannabisfirmen, was sie davon halten, der Deutsche Hanf Verband ist aktiv, Journalisten fragen auch bei anderen Vereinen nach, aber auch bei Bildungsprojekten wie das Hanf Museum. Micha Knodt schwört uns schon auf längere Wartezeiten ein, denn auch der Bundesrat muss mitmachen, der bislang noch CDU geführt ist. Das kann sich in den nächsten Landtagswahlen ändern.
Man kann natürlich auch bei den Abgeordneten nachfragen. Die Nachfrage, wann die Strafverfolgung für Cannabis endet und die Gesetzgebung angestoßen wird, habe ich unter anderem bei MdB Cansel Kiziltepe getan, und sie hat geantwortet. Sie zeigt die Schritte zur Gesetzgebung auf, aber antwortet leider nicht konkret auf den Umgang mit den laufenden und zukünftigen Strafverfahren:
Anfrage:
Wann startet die Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen und das Aussetzen der Strafverfolgung? Sehr geehrte Frau MdB Kiziltepe,
neben dem Amtsgericht Bernau und Münster hat nun auch das AG Pasewalk ein dort anhängiges Strafverfahren ausgesetzt und die Akten dem BVerfG nach Normenkontrollantrag 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob verschiedene Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes – soweit sie den Besitz von Cannabis-Produkten betreffen – mit dem Grundgesetz vereinbar seien. (Az 2 BvL 5/21, siehe https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/immer-mehr-gerichte-zweifeln-am-cannabisverbot ).
Die Ampel-Koalition hat sich für die Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen ausgesprochen.
Wann werden Sie die Strafverfahren generell aussetzen, so dass nicht noch mehr Schäden bei Betroffenen, ihren Familen und der Gesellschaft als ganzes entstehen und wann kommen weitere konkrete Schritte?
Antwort:
Sehr geehrter Martin S.,
erst Anfang des kommenden Jahres wird über die Planung der verschiedenen Gesetze, die sich aus den Koalitionsverhandlungen ergeben haben, entschieden. Deshalb kann ich Ihre Frage über den genauen Termin zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht beantworten. Besonders das Bundesgesundheitsministerium konzentriert sich aus gegebenem Anlass im Moment auf die Eindämmung der Corona-Pandemie. Sobald dann aber die Planung der Gesetze vereinbart wurde, beginnt zum vereinbarten Termin der Gesetzgebungsprozess zur Legalisierung von Cannabis.
In diesem Gesetzgebungsprozess müssen dann verschiedene Fragen geklärt werden. Diese verschiedenen Fragen bedürfen der Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien. Betroffen ist nicht nur das Bundesgesundheitsministerium, sondern es müssen auch Fragen geklärt werden, zu denen es z.B. die Arbeit aus dem Bundesjustizministerium, dem Bundesverkehrsministerium und des Bundeslandwirtschaftsministeriums bedarf.
Hierbei geht es u.a. um folgende Fragen:
Wer darf künftig mit Cannabis handeln?
Welche Regeln müssen beim Verkauf eingehalten werden?
Wie sollen Lizenzen zum Verkauf vergeben werden?
Welche Mengen dürfen Kund*innen kaufen?
Welche Regeln gibt es für den Besitz?
Welche Regeln gelten für den Anbau?
Welche Grenzwerte gelten für Autofahrer*innen?
Welche Tests werden hier für lizensiert?
Gesetzesvorlagen der Bundesregierung sind dann dem Bundesrat zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Stellung des Bundesrates im Verfahren richtet sich danach, ob es sich bei einem Gesetz um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt.
Sie sehen, es sind hier noch einige Schritte zu gehen, bevor ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft tritt. Verabredet ist aber, dass der Gesetzgebungsprozess aller Wahrscheinlichkeit nach im kommenden Jahr losgeht.
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