Industriehanf ist Drogenhanf!

Kulicke, Manfred; Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung schrieb mir auf eine Anfrage, warum Nutzhanf so oft kontrolliert werde:

Sehr geehrter Herr Steldinger, der Anbau von Nutzhanf unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Demnach ist Hanf grundsätzlich nicht verkehrsfähig. Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Altersversorge der Landwirte ist der Anbau erlaubt, wenn die geforderte Größe der Betriebsfläche erreicht bzw. überschritten wird.

Ich finde es in diesem Zusammenhang sehr seltsam, dass sich viele – nicht alle (!) – Nutzhanfhersteller sich aus der politischen Debatte rausziehen. Man kann ja selber schauen, wer in den letzten Jahren auf der Hanfparade präsent war und sich die entsprechenden Schlüsse ziehen.