IFG-Anfrage: Protokoll des Sachverständigenausschauss für Betäubungsmittel zur 28. BtMÄndVO
Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel, welcher Empfehlungen zur Änderung oder Ergänzung der in Anlage I bis III des BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen beschließt, tagt nicht öffentlich. Man kann nur vermuten, warum bestimmte chemische Substanzen „verboten“ werden. Ich habe eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt um das Protokoll des Sachverständigenausschuss zur 28. BtMÄndVO zu erhalten. Wenn dich die Antwort interessiert, kannst du dich bei FragDenStaat einschreiben und wirst benachrichtigt, sobald eine vorliegt.
Es steht die 28. Betäubungsmittelgesetz-Änderungs-Verordnung an, mit der wieder neue chemische Substanzen einem vermeitlichen Kontrollregime durch die Behörden unterstellt werden. Neben der nicht-öffentlichen Tagung werden die Protokolle des Ausschuss nicht öffentlich zugänglich. Daher kann über die genauen Begründungen zum Verbot von chemischen Substanzen nur spekuliert werden. Auch die Personen in diesen Ausschuss nicht persönlich fragen, da diese sich laut der Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.
Zur Anfrage geht es hier: https://fragdenstaat.de/a/7628