Jürgen Hahnel: Briefe aus dem Knast

Brief von Jürgen Hahnel, 15./16. September 2009

Hallo Martin,
vielen Dank für die 8 Seiten Hanfparade-Pressetexte + 2 Seiten Spiegel-Artikel + 2 Flyer (Briefmarken lagen wohl nicht bei?) (Tatsächlich nicht, kleine Verpeilung meinerseits, Anmerkung)!

Das hat mich sehr gefreut – sind quasi die ersten Infos, die ich erhielt (außer ein wenig Presseinfos von der Grünen Hilfe). Alles kam prompt am Mo 7.9. an – und es wurde nichts entnommen, wie es scheint. Das ist hier nicht selbstverständlich.
Siehe dazu die HP www.sichtbarewelt.de der „1. Bericht“ … und der 2. Bericht kommt jetzt auch rein + der 3. folgt, bzw. vorher mein Schreiben an das Justizministerium. Dann an die Strafvollzugsbeauftragten der Parteien im Baden-Würtembergischen Landtag, den „Anstaltsbeirat“ der JVA und an die (Medien-) Öffentlichkeit einen „Offenen Brief“.

(Teilweise wird’s vielleicht auch zusätzlich per eMail weiterverbreitet von jemand der meine Mailbox bedient – das ist aber nicht ganz sicher!)

Mal schaun ob ich im August 2010 frei bin, dann sehen wir uns in Berlin. Dir/Euch alles Gute und toi,toi,toi

Liebe Grüße von Jürgen
PS: Mich wundert, daß 5 Blatt + 2 Flyer mit 55ct Porto ankamen, da mehr als 25gr! Bei Nachporto gäbe es Probleme.

Jürgen Hahnel sitzt wegen der Nicht-Anerkennung einer gerichtlichen Verurteilung wegen Cannabisbesitzes.
Er freut sich über Post von dir, an: Jürgen Hahnel, z.Zt. Schloss 1, 72108 Rottenburg/Neckar

Das Urteil war auf zwei Jahre Bewährung, plus 120 Arbeitsstunden „Bewährungsauflage“, die er aus Überzeugung verweigerte – deshalb gab es die Inhaftierung! Es waren fragwürdige Prozesse, er habe niemandem geschadet und lehne – nicht nur er – diese Drogenpolitik/-Gesetzgebung prinzipiell ab. Ginge es nur um seine Freiheit, so Jürgen, hätte er die 120 Stunden brav gemacht und könnte weiter konsumieren.

„Bezüglich des von fünf Mitbewohner/innen übergebenen! Marihuanas muss ich betonen, dass es Hanfabfallblätter waren, die kein Mensch konsumiert da viel zu geringer THC-Gehalt pro Konsumeinheit – trotzdem wurden mir diese insgesamt 3,79 Gramm berechnet. Damit wurde – mit weiteren im Wagen gefundenen Cannabis- / Haschisch-Vorräten (6,01 g THC)- aus einem „Vergehen“ (unter 7,5 Gramm THC) ein „Verbrechen“ und diese hohe Strafe durch den verärgerten Amtsgerichts-Richter und die Landgericht-Richterin erst möglich.“
(Leserbrief 23.07.2009 an das Schwäbisches Tagblatt, www.sichtbarewelt.de)