Betrügerischer Drogenverkauf
Wie DrugBlog schreibt, und die Polizei Südhessen auch, hat ein Mensch 200g Haschisch zur Polizei gebracht, um einen Betrug – das Hasch wäre “von absolut minderwertiger Qualität und überhaupt nicht genießbar” – anzuzeigen. Jetzt hat der gute Mensch eine Anzeige am Hals und der Dealer wird wohl nur wegen des Dealens rankommen.
In der Schweiz gibt es auch den Tatbestand des “betrügerischen Drogenhandels”, zum Beispiel wenn jemensch, wie auch in diesem Fall, schlechtes Hasch an die Person bringt. Das ist wenigstens ehrlich – es zeugt von wenigstens etwas Konsumentenschutz.
Hierzulande gibt es das ja überhaupt nicht. Der Schwarzmarkt kann in Deutschland und anderswo tun und lassen was er will, wie letztens das Gras mit dem Talkum (oderwasauchimmer dieses weisse Zeug war). Anzeige deswegen erstatten fällt hierzulande ganz schnell auf einen selbst zurückt.
Der über alles hochgehaltene, besonders von den Grünen (Künast), Verbraucherschutz hört bei illegalen Substanzen ganz schnell auf. Dabei wäre es dort vor allem wichtig, etwas zu machen.
Die Niederländer machen es zum Beispiel führt seit den späten 80er Jahren ein flächendeckendes Drugchecking Programm durch.Federführend werden alle Programme im Zusammenhang mit Drug-Checking vom Trimbos Institut (Netherlands Institute of Mental Health and Addiction) koordiniert und geleitet (eve&rave).