Fristverlängerung und Verhandlungstermin im Fall Günther Weiglein
Es gibt neues zu der Petition im Fall Günther Weiglein an das BfArM und VG Köln: Ich möchte euch mitteilen, dass das Gericht dem BfArM die drei Monate Fristverlängerung zugelassen hat. Das ist ein schwerer Schlag.
Es ist auf jeden Fall hilfreich gewesen – und noch immer – den Verantwortlichen bei der Verwaltung zu zeigen, dass es viele gibt, die sich für die Thematik interessieren. Letztendlich zeugen über 620 Mitzeichnungen von öffentlichen Interesse!
Auf der anderen Seite gibt es aber auch etwas gutes zu Berichten:
Der Gerichtstermin ist endlich festgelegt worden!
Der Gerichtstermin ist für Dienstag, den 8.7.2014 um 14 Uhr im Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoss, festgelegt worden.
Die Verhandlung ist öffentlich und Günther freut sich über jegliche Unterstützung!
Ich danke dir Herzlich für die Teilnahme!
Martin Steldinger