Grünes Bundestagswahlprogramm mit Hanf

Die Grüne Partei bereitet zur Zeit ihr Wahlprogramm für den September 2021 vor. Grüne Parteimitglieder können sich freuen, wenn es gibt so einige gute Änderungsanträge in Sachen Hanf. Der Programmentwurf wird auf dem Parteitag vom 11. bis 13. Juni von den grünen Delegierten diskutiert und final beschlossen. Vorher können alle Mitglieder der Grünen Partei bis zum 30. April Änderungsanträge über Antragsgrün stellen.

Änderungsanträge zum BTW-Programm in der Übersicht:

Einfügen am Ende des letzten Absatzes auf S. 68:
– “und streichen Nutzhanf aus dem BtmG.”

Begründung: Analog zum aktuell laufenden Bundestagsantrag “Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen” (Bundestagsdrucksache 19/25883) wird hiermit klargestellt, dass wir die Strafverfolgung im Bereich Nutzhanf abschaffen und die Bürokratie und regulatorischen Hürden für Anbau und Weiterverarbeitung deutlich reduzieren und somit die nachhaltige Verwendung von Hanf unterstützen wollen.

Angelegt unter:
https://antraege.gruene.de/46bdk/kapitel_3_solidaritaet_sichern-60334/10747

Einfügen am Ende des letzten Absatzes auf S. 68:
– “Den Zugang zu medizinischem Cannabis werden wir erleichtern und die Forschung zu den möglichen Einsatzgebieten fördern.”

Begründung: Auch schwerkranke Patientinnen und Patienten beklagen weiterhin den schwierigen Zugang zu medizinischem Cannabis. Das Genehmigungsverfahren der Krankenkassen ist aufwendig und deren Ablehnungsquoten zur Kostenübernahme sind hoch. Ärzte fürchten zudem Regressforderungen. Das Genehmigungsverfahren könnte vereinfacht und der Regress bei vorliegen eines positiven Gutachtens des MDK ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wünschen alle Beteiligten mehr unabhängige Forschung zu den möglichen Einsatzgebieten, das ist nur mit einer staatlichen Förderung möglich. Aus Bundesmitteln wurde von 2013-2021 bisher nur eine einzige klinische Studie gefördert, der Forschungsbedarf ist jedoch weiterhin groß.

Angelegt unter:
https://antraege.gruene.de/46bdk/kapitel_3_solidaritaet_sichern-60334/10748

Einfügen am Ende des ersten Absatzes auf S. 19:
– “Wir setzen uns für einen angemessenen THC-Grenzwert im Straßenverkehr ein.”

Begründung: Während man bis 0,49 Promille Alkohol im Blut regulär (leicht) berauscht Auto fahren darf, können bei Cannabis bereits nicht wirksame Abbauprodukte zur Anordnungeiner MPU und zum Führerscheinentzug führen. Hier sollte eine Anpassung des Grenzwerts gemäß den Empfehlungen der Grenzwertkommission erfolgen.

Angelegt unter:
https://antraege.gruene.de/46bdk/kapitel_1_lebensgrundlagen_schuetzen-5200/10749

Einfügen am Ende des ersten Absatzes auf S. 41:
– “Soziale Medien werden wir gesetzlich verpflichten, Betroffene Nutzer*innen über eingesetzte „Shadow Bans“ zu informieren und diese zu begründen.“

Begründung: “Shadow Ban” bedeutet, dass die Suchergebnisse und Zeitleistenanzeigen in sozialen Medien zensiert werden. Die sozialen Medien schränken somit die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Das kann beispielsweise LGBTIQ oder Hanfthemen betreffen. Betroffene werden über diese Form der Zensur nicht informiert, sie ist aber über die mangelnde Reichweite und fehlende Auffindbarkeit der Inhalte nachvollziehbar. Als ersten Schritt für mehr Transparenz hierzu sollen soziale Medien verpflichtet werden, die Benutzer*innen hierzu zu informieren. So werden diese in die Lage versetzt, Beschwerde einzulegen oder ihre Inhalte anzupassen.

Angelegt unter:
https://antraege.gruene.de/46bdk/kapitel_2_in_die_zukunft_wirtschaften-15059/10750