Kurz Notiert: Kleine Anfrage zum Kokablattkauen
Am 14.4.2011 veröffentlichte der Bundestag die kleine Anfrage zum Thema Kokablattkauen. Wir erinnern uns, unter anderem Deutschland hat Einspruch gegen die begrenzte Freigabe des Kokablattkauens eingelegt und somit die Abkommen über das indigene Weltkulturerbe verletzt und sich in die Reihe derer eingereiht, welche die indigene Gemeinschaften und ihre Traditionen diskriminieren. Dies nach nur drei Jahren „Bedenkzeit“.
Im Bundestag notiert: Kokakauen
Auswärtiges/Kleine Anfrage – 14.04.2011
Berlin: (hib/BOB) Was die ”drogenpolitischen Erwägungen“ sind, die den Widerspruch Deutschlands gegen den Antrag Boliviens zur Änderung der Drogenkonvention von 1961 im Bereich des Kokakauen begründen, möchte die Fraktion Die Linke wissen. Sie hat zu diesem Thema eine Kleine Anfrage (17/5319) vorgelegt.
Text der kleinen Anfrage an die Bundesregierung
Hier der Text der kleinen Anfrage:
Blockade der Koka-Initiative Boliviens durch USA, Schweden und Großbritannien
Die Initiative Boliviens, dass traditionelle Kauen von Koka-Blättern in den Ländern zu erlauben, in denen es eine uralte Tradition ist, wurde aufgrund der fehlenden Zustimmung der USA, Großbritannien und Schweden zurückgewiesen.
Nach Auffassung des ständigen Forums für indigene Angelegenheiten beim Wirtschafts- und Sozialrat der UN sollten aber die betreffenden Abschnitte in der Drogenkonvention geändert werden, die die kulturelle und medizinische Bedeutung des Koka in der Andenregion und anderer indigen Regionen Südamerikas nicht anerkennen. Die fehlende Zustimmung hat zu einem scheitern der Initiative Boliviens geführt, die betreffenden Passagen der UN-Drogenkonvention sind nun auch in den Ländern der Andenregion anzuwenden. Das betrifft neben Bolivien auch Ecuador, Peru und Nord-Argentinien. Der UN-Botschafter Boliviens Pablo Solon hat nun angekündigt, die Initiative für eine UN-Konferenz zum Thema zu ergreifen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sind die „drogenpolitischen Erwägungen“, die den Widerspruch Deutschlands gegen den Antrag Boliviens zur Änderung der Drogenkonvention von 1961 im Bereich des Kokakauen begründen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/4639)?
2. Welche genauen „entwicklungs-, gesundheits- und drogenpolitischen Aspekte“ wurden für diesen Entschluss bei der Ressortabstimmung diskutiert (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/4639)?
3. Sind der Bundesregierung die konkreten Gründe für die fehlende Zustimmung der USA, Großbritanniens und Schwedens bekannt?
Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor?4. Teilt die Bundesregierung diese Gründe?
5. Unterstützt die Bundesregierung eine Initiative Boliviens, zu diesem Thema eine UN-Konferenz durchzuführen?
6. Sind der Bundesregierung die Gründe Spaniens für die Unterstützung der Initiative bekannt?
Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor?7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ständigen Forums für indigene Angelegenheiten beim Wirtschafts- und Sozialrat der UN, welche im letzten April die Annahme der Initiative empfohlen hat (bitte Entscheidung begründen)?
8. Welche bilateralen und multilateralen Projektkooperationen in diesem Bereich existieren bisher mit Bolivien und welche befinden sich in Planung?
Berlin, den 30. März 2011
Dr. Gregor Gysi und FraktionDrucksache 17/5319
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Niema Movassat, Sevim Dag˘delen, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.