Patientenvereinigung SCM startet Protestmailer
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium gegen ein patientenfreundliches Urteil in Berufung, in dem es sich um den Eigenbedarfsanbau im Notstand handelte, gegangen war, befürchten die Mitglieder des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin (SCM), auch in naher Zukunft vergeblich auf eine ausreichende und menschenwürdige Versorgung mit ihrer Medizin. Wie unserer Redaktion heute mitgeteilt wurde, startet das Patientennetzwerk jetzt einen Protestmailer auf ihrer Homepage:
„Seit mehr als 10 Jahren kämpfen schwer kranke Patienten darum, Cannabis als Medizin legal verwenden zu dürfen. Genauso lange versucht die politische Lobby, dies mit allen Mitteln zu verhindern.
Jeden winzigen Schritt in Richtung Versorgung müssen schwer kranke Patienten vor Gerichten erst erkämpfen. Lediglich 40-50 Patienten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands haben bis heute eine Ausnahmeerlaubnis für einen nichtverkehrsfähigen Extrakt oder den Import von Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden. Eine Erlaubnis, die zwar eine Anerkennung ist, dass sie Cannabis medizinisch brauchen, die aber nicht ihre Versorgung garantiert, da beides so überteuert ist, dass normale Patienten das nicht bezahlen können.
Für Dronabinol werden immer noch nicht die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das Cannabis-Spray „Sativex“, mit dessen baldiger Zulassung sich das Gesundheitsministerium brüstet, wird ausschließlich für eine einzige Indikation verschreibungsfähig werden – und damit wieder den meisten Patienten nicht wirklich helfen!
Am 11. Januar 2011 fand deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln das Präzedenzverfahren gegen das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) statt, um den medizinisch notwendigen Eigenanbau von Cannabis durch Patienten zu erstreiten.
Mit Hilfe der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (ACM) klagte ein schwer kranker Multiple-Sklerose-Patient gegen den vom Gesundheitsministerium verordneten Ablehnungsbescheid des BfArM. Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid des BfArM für rechtswidrig und beauftragte die Behörde, neu und rechtsstaatlich zu entscheiden. Statt dies zu tun, legte das BfArM im Namen der Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar Berufung gegen das Urteil ein. Am 17. März reichte die Bundesregierung die Begründung für die Berufung nach.
Die Berufung und ihre Begründung ist ein zynischer Schlag in das Gesicht der Patienten, die schwer erkrankt – und nicht nur medizinisch im Notstand sind sondern nach und nach auch am Hungertuch leiden und verzweifeln!
Wir starten deshalb jetzt einen Protestmailer an die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und hoffen auf Eure rege Beteiligung ihr könnt hier mit wenigen Mausklicks Schwerkranken helfen!
Vielleicht fällt der FDP, die das Gesundheitsministerium führt, in ihrer existentiellen Krise wieder ein, dass sie zu Cannabis als Medizin schon mal eine menschlichere und freiheitlichere Position vertreten hat.“
Auch wir unterstützt den Protestmailer für die viel einfachere Verwendung von Marihuana als Medizin und fordern alle Leser_innen auf, hier zu klicken und teilzunehmen!