Kokablatt-Kauen und die Single Convention – wird Deutschland das kulturelle Erbe der Indigenen missachten?

Auf ENCOD ist ein Bericht von Transform erschienen, in dem es darum geht, dass im Jahre 2009 der Präsident von Bolivien, Evo Morales, von den Vereinten Nationen verlangte, die 1961er UN Single Convention on Narcotic Drugs zu ändern. Die vorgeschlagene Änderung sollte die Diskriminierung und das wisschaftlich unhaltbare Verbot des Cocablatt-Kauens aufheben, während das globale Kontrollsystem für Cocakultivierung und Kokain erhalten bliebe. Die 18-monatige Periode, um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endet am 31. Januar 2011.

So solle dem Transformbericht zufolge auch Deutschland einen Einspruch vorbereiten.
Ich habe unsere Drogenzarin auf Abgeordnetenwatch in Sachen Evo Morales‘ Vorschlag, die Single Convention von 1961 zu ändern, gefragt, ob „Deutschland“ wirklich intervenieren will, zumal Deutschland mitsamt der EU die Rechte der indigenen Menschen, ihre kulturelles Erbe auszuüben, anerkannt hat.

Der Präsident von Kolumbien, Juan Manuel Santos, rief am Freitag Morales an, um die Rücknahme des Einspruches bekannt zu geben. Mit dem Rückzug des Einspruches folgt er den Empfehlungen, die von der Union der Südamerikanischen Nationen (UNASUR) am 26. November 2010 vorgeschlagen wurden. Diese Vorschläge erkennen an, dass das Kauen des Kokablattes eine historisch-kulturelle Manifestation der Menschen in Bolvien sei und dies den Respekt der internationalen Gemeinschaft einfordert.

Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben versucht, andere Länder dazu zu bewegen, Einsprüche einzulegen gegen den bolivianischen Vorschlag, aber diese haben bislang keinen Einspruch eingelegt. Den Zusammenfassungen von Diskussionen der EU Horizontal Working Party on Drugs zufolge (üblicherweise als „Horizontale Gruppe Drogen“ (HDG) bekannt, ein Kommittee für Drogenpolitik, welche den Europäischen Rat betrifft), haben die USA eine Gruppe „Freunde der Konvention“ vorbereitet, um der Abschaffung des Cocablatt-Kauverbotes entgegenzuwirken. Ihrer Meinung nach würde das Aufheben des Verbotes die Single Konvention schwächen.

Der Hauptgrund, dass die USA bis jetzt noch keinen formalen Einspruch eingelegt hat, scheint zu sein, dass sie sich nicht ausreichender Unterstützung der anderen Länder sicher sind und sie wollen nicht den Eindruck erwecken, dass die USA dabei anführen würden. Es scheint, dass sie ein diplomatisches Spiel spielen, um den Standpunkt zu verbreiten, dass möglichst viele Länder Einspruch einlegen sollten, und sie abwarten bis jemand anderes anfängt, so dass sie eher als „Unterstützend“ da stehen, anstelle die Gruppe anzuführen.

Update

23.1.: 93 Mit-Interessierte, und: DW:

„Das Kauen von Koka-Blättern ist eng mit unserer Kultur und unserer Identität verbunden“, so Präsident Morales am Montag (17.01.2011), zu Beginn der internationalen Kampagne zur Legalisierung des Koka-Kauens. „Millionen Bolivianer kauen Koka-Blätter und werden davon nicht abhängig.“

auch: womblog, Blickpunkt Lateinamerika, 20min

Update Zwei

Die zu erwartende Antwort kann von der IDPC, dem internationalen Konsortium zu Drogenpolitik, bezogen werden. Zusammengefasst kann man zu dem Vorschlag der Bolivianer sagen: „Nein, aber lasst uns drüber Diskutieren“

Germany recognizes “that the proposal touches upon complex development and health policy issues, in addition to the intricate drugs issues” and is aware of the particular importance of coca chewing “as part of the cultural identity of the indigenous population, the majority of all Bolivians”. Based foremost on “fundamental drug policy consideration” Germany cannot accept the amendment but proposes further dialogue with Bolivia and “will give favourable consideration to the question of convening a conference of states to discuss the issue”. Convening such a conference is precisely what the other objectors hope to avoid.

Weiteres, auch zur Inforundreise von Morales auf Amerika21.

Update Drei

ENCOD wird gegen das Vorgehen von den EU-Staaten, die gegen den Änderungsantrag von Bolivien Einspruch eingelegt hat, klagen. Genaueres dazu auf der Webseite von ENCOD.

Update vier

Es wurde mir per E-Mail geantwortet. Eine Bewertung, wie ich sie auch abgebe, ist unter anderem auf dem Drogerie-Blog der taz („Kokablatt-Kauen in der Single Convention“) zu finden. Das BMG hat sich also knapp drei Jahre Zeit gelassen, und schlägt nun vor, mal drüber zu Diskutieren. Vor dem Hintergrund der Detailiertheit des Ersuchens der bolivianischen Regierung ethisch-moralisch völlig daneben.

Anfrage an die Drogenbeauftragte

Von: Martin Steldinger
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2011 03:57
An: Drogenbeauftragte BMG
Betreff: Kokablatt-Kauen in der Single Convention

Werte Frau Dyckmans, werte Büromitarbeiter der Drogenbeauftragten,

2009 verlangte der Präsident von Bolivien, Evo Morales, von den Vereinten Nationen, dass sie die 1961er UN Single Convention ändern. Die vorgeschlagene Änderung sollte die Diskriminierung und das wissenchaftlich unhaltbare Verbot des Cocablatt-Kauens aufheben, während das globale Kontrollsystem für Cocakultivierung und Kokain erhalten bliebe. Die 18-monatige Peroide um auf Boliviens Antrag für Änderungen einzugehen, endet am 31. Januar 2011.

Den Zusammenfassungen von Diskussionen der »Horizontalen Gruppe Drogen« zufolge haben die USA eine Gruppe »Freunde der Konvention« vorbereitet, um der Abschaffung des Cocablatt-Kauverbotes entgegenzuwirken.

Die Ergebnisse des UN 1950 Kommission zur Nachfrage des Kokablattes Berichts haben die Rechtfertigungen für das Verbot des Kokablattkauens in der Single Convention gerechtfertigt. Analysten haben den Bericht als willkürlich, unpräzise, rassistisch und kulturell unsensibel kritisiert. 50 Jahre später haben die Vereinten Nationen löblicherweise den viel stärkeren Schutz der indigenen Rechte vereinbart.

Die UN Erklärung zu den Rechten indigener Menschen von 2007 sagt, dass »indigene Menschen dass Recht haben, ihr kulturelles Erbe, ihr traditionelles Wissen und traditionellen kulturellen Ausdruck aufrecht zu erhalten, zu kontrollieren, zu beschützen und zu entwickeln. […]

Der Änderungsvorschlag der Bolivianer/innen Entstand aus der Anerkennung des Kokablattes als Teil von Boliviens kulturellen Erbe in der Verfassung des Landes von 2009. In der Madrider Vereinbarung der Europäischen Union – Lateinamerika und der Karibik, am 18. Mai 2010, erkannten die europäischen Länder das kulturuelle Erbe der indigenen Bevölkerung an.«

Meines Wissens nach hat Deutschland damit das Recht der indigenen Bevölkerung, ihr kulturelles Erbe zu schützen und zu bewahren, anerkannt. Nun heisst es, dass unter anderem Deutschland erwäge, Einspruch bei den Vereinten Nationen einzulegen.

Meine Frage ist dazu, in so einer Zeit, in der Drogenverbote das Erstarken und das Bereichern von kriminellen Kartellen zu so einem Maß ausgedehnt hat, dass sie Teile von Staaten wie Mexiko oder Guatemala versuchen zu besetzen, versucht die USA mit beträchtlichem Aufwand, das legitime und demokratische Recht der Bolivianischen Regierung, eine harmlose indigene Praktik zu beschützen und zu erhalten, auszuhebeln – wird Deutschland Einspruch bei den Vereinten Nationen einlegen, und damit den ignoranten Versuch der USA unterstützen, den bolivianischen Indigenen Vorschriften zu machen?

mfg, Martin Steldinger

Antwort aus dem Büro der Drogenbeauftragten

Betreff: WG: Kokablatt-Kauen in der Single Convention
Datum: Thu, 24 Feb 2011 09:27:08 +0100
Von: [NN]-AS2 BMG

Sehr geehrter Herr Steldinger,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Die UN Single Convention von 1961 sah hinsichtlich der Erlaubnis des Kokablatt-Kauens für Bolivien nur eine Übergangsfrist vor, die 2009 ausgelaufen ist. Daher hat Bolivien mit Verweis auf die Erklärung der UN zu den Rechten indigener Menschen beantragt, das Kauen von Coca-Blättern aus der Strafbarkeit der Convention herauszunehmen. Dies ist jedoch nach Auffassung der Bundesregierung und vieler Unterzeichnerstaaten dazu geeignet, die bindende Wirkung der in den Vereinten Nationen über Jahrzehnte entwickelten rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung der Drogenproblematik zu beschädigen.

Im Zuge der für diesen Entschluß maßgeblichen Ressortabstimmung wurden auch entwicklungs-, gesundheits- und drogenpolitische Aspekte diskutiert. Die Bedeutung des Kokablattkauens für die indigene Bevölkerungsmehrheit in Bezug auf traditionelle, kulturelle und indigene Rechte und Praktiken wird nicht verkannt. Dem Anliegen wird grundsätzlich Verständnis entgegengebracht. Daher wurde der von einigen Staaten und der Bundesregierung eingelegte Widerspruch mit einem umfassenden Gesprächs- und Kooperationsangebot an die bolivianische Regierung verknüpft. Ziel ist es dabei, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, die illegale Drogenökonomie wirksam zurückzudrängen und gleichzeitig dabei bolivianische Belange zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollen auch andere Partner z.B. innerhalb der EU (EU-LAC-Dialog) aufgefordert werden, diesen Dialog mitzutragen. Hierfür wurde seitens einiger EU-Partner bereits Interesse und Unterstützung bekundet. Zudem wird die Bundesregierung die mögliche Einberufung einer Staatenkonferenz zur umfassenden Diskussion des bolivianischen Anliegens wohlwollend prüfen.

Andere Partner mit gleichgelagerten Interessen im Bereich der Drogenbekämpfung, darunter auch viele europäische Partner, haben ebenfalls Widerspruch eingelegt. Die Bundesregierung unterstreicht ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit Bolivien in der entwicklungsorientierten Drogenpolitik und der Drogenbekämpfung fortzusetzen und gegebenenfalls zu intensivieren. Dies schließt die bilaterale und multilaterale Projektkooperation ein (Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, auf eine entsprechende schriftliche Frage des Abgeordneten Klaus Barthel vom Januar 2011).

Gegen den Antrag von Bolivien haben von den EU-Staaten Deutschland, Dänemark, Frankreich, Estland, Großbritannien, Italien, Lettland, Slowakei, Malta und Schweden Widerspruch eingelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
N.N.

Update – Die Antwort auf Abgeordnetenwatch

Die Antwort kam am 4.3.2011 und enthält den gleichen Text, welcher mir auch per E-Mail übersendet worden ist.