UK: Drogengesetze sind weiter – Mephedrone wird am 16. April illegalisiert
Das Synchronium Blog berichtet über die bevorstehende Illegalisierung von Mephedron in Großbritannien. Diese soll laut Regierungsanweisung am 16. April 2010 in Kraft treten. Das besondere für Drogenpolitisch interessierte Personen ist an dieser Anordnung, dass sie nicht nur den Stoff selbst enthält sondern – im Gegensatz zur vorhergehenden Änderung des britischen Drogengesetzes – weitere chemische Definitionen, welche theoretisch alle möglichen Kombinationen umfasst.
Alle diese Stoffe werden am Freitag, den 16. April 2010 in die Klasse B eingestuft. Dies bedeutet Besitz: Bis zu fünf Jahre Gefängnis oder unbegrenzte Geldstrafe oder beides. Handel: Bis zu 14 Jahre Knast oder unbegrenzte Geldstrafe oder beides. Eine neue Substanz, welche von dieser neuen Regelung nicht erfasst wird, ist Naphyrone, welches zur Zeit als Energy-1 oder NRG-1 verkauft wird. Es soll, laut Userberichten, nicht besonders toll und auch nicht sicher sein. Damit war es das vorläufig mit Kathenonen in UK.
Jetzt zum technischen, was in etwa in dem Gesetz steht:
(b) nach Absatz 1, füge an-
(m) Jede Komponente (die nicht Bupropion, Diethylpropion, Pyrovaleron, oder eine Komponente zu einer Zeit wie Absatz (a) siehe oben) strukturell abgeleitet von 2–amino–1–phenyl–1–propanon durch die Modifizierung in einer der folgenden Weisen:
Dies bedeutet das jedes Kathenonderivat, beschrieben von einer der folgenden Absätze auch Klasse-B wird.
(i) durch Substituierung im Phenylring and jedem Teil mit Alkyl, alkoxy, alkylendioxy, haloalkyl oder halide Substitute, mit oder auch nicht weiter substituiert in dem Phenylring mit einem oder mehreren univalenten Substituten;
Der erste Teil deckt Modifikationen des Phenylrings ab, oder das „runde Teil“ in der Kathenonstruktur. Unglücklicherweise fallen darunter viele Stoffe, inklusive Mephedron (alkyl), Methedrone (alkoxy), Methylon,Ethylon, Butylon & MDPV (alles alkylenedioxy) und flephedron (halid; auch das 3-F Isomer).
(ii) durch Substituierung an der dritten Stelle mit einem Alkyl Substitut;
Dies deckt den Anhang von Kohlenstoff jeglicher länge an das Kohlenstoffatom kurz vor dem Stickstoffatom. Alle Komponenten sind im Annex A, Anhang 1 im Bericht der ACMD aufgelistet, beginnend mit einem Kohlenstoffatom – aber definiert keine Längen. Dies umfasst somit auch existierende Komponenten mit längeren Kohlenstoffseitenanhängen, wie Pentylone und MDPV, sowie jegliche andere potentiell interessanten – theoretischen – Komponenten.
„(iii) durch Substitution am Stickstoffatom mit Alkyl- oder Dialkylgruppen, oder durch hinzufügen des Stickstoffatoms in eine zyklische Struktur“
Das Stickstoffatom im Kathenon hat zwei mögliche Plätze um Atome anzuhängen. Eine Seite könnte eine Kohlenstoffkette sein (alkyl oder dialkyl), oder eine einzelne Kohlenstoffkette könnte einen Ring formen. Beispiele sind Ethcathinon (alkyl – eine einzelne Kohlenstoffkette), n,n-dimethylcathinon (dialkyl – zwei Kohlenstoffketten) und MDPV (beinhaltet die zyklische Struktur).