Urheberrecht nicht für Behörden gültig? Frage an Drogenbeauftragte Ludwig wegen der Nutzung von maiLab Videos

Die Drogenbeauftragte hat eine Präventionskampagne zu Cannabis gestartet. Allerdings nicht gerade glücklich. Für die Kampagne wurden Videos von anderen Personen ohne Erlaubnis oder Nachfrage übernommen und gekürzt. So muss sich unsere Drogenbeauftragte vorhalten lassen, wissenschaftliche Beiträge zu Propagandazwecken zu manipulieren.

Gelten die Urheberrechte für Parlamentarier oder Behörden nicht? Eine Nachfrage bei der Verantwortlichen MdB Ludwig über Abgeordnetenwatch:

Interessiert dich die Antwort? Schreibe dich mit deiner eMailadresse ein: Frage an MdB Daniela Ludwig (CSU), – Nr 579056

Button Klick zum Mitmachen: Frag nach bei Abgeordnetenwatch

Text der Anfrage an MdB und Drogenbeauftragte Daniela Ludwig

Sehr geehrte Frau MdB Ludwig,

die Bundesregierung hat die Urheberrechtsreform auf den Weg gebracht, die MedienerstellerInnen mehr Möglichkeiten geben soll, ihre Inhalte zu schützen. (siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/urheberrechtsreform-1845042 )

Dennoch haben Sie für Ihre Videokampagne Videos von maiLab übernommen ohne die Urheberin zu fragen, und darüber hinaus auf Instagramm unerlaubt verkürzt wiedergegeben.

Aber vor der Urheberrechtsreform war es notwendig, Urheber zumindest zu Fragen, wenn Inhalte übernommen werden.

Soll das uns als WählerInnen zeigen, dass Gesetze für Parlamentarier und Behörden nicht gelten?

mfg,

Antwort der MdB und Drogenbeauftragten Daniela Ludwig vom 25. Mai 2021

Sehr geehrter Herr Steldinger,

die Aufklärungskampagne der BZGA unterstützt das BMG inhaltlich ausdrücklich. Information hilft beim Umgang mit jeder Art von Drogen. Für so eine Kampagne müssen natürlich urheberrechtliche Fragen geklärt sein. Die BZGA und die verantwortliche Agentur haben daraus ihre Konsequenzen gezogen und ein Video gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/579056