Weitere Staaten erkennen Grundsätzliches an, nämlich das Selbstbestimmungsrecht. Wird ja auch mal Zeit: Der Oberste Gerichtshof von Argentinien in Buenos Aires erkläre die Praxis jeglichen Drogenbesitzes unter Strafe zu stellen, am Dienstag für Verfassungswidrig. Dies gelte jedoch nur für Erwachsene und Dritte dürften nicht in ihrer Gesundheit gefährdet werden, so die sieben Richter.
Besitz und Konsum kleiner Mengen Marihuana im privaten Bereich seien durch das in der Verfassung verankerte Selbstbestimmungsrecht gedeckt, begründeten die Richter in ihrer Entscheidung.
Quelle: derStandard, und bei spiegel.
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