Reuter-Trautmann Bericht: Dokumente der Bundesregierung

Foto von den mir zugesanten Dokumenten zum Reuter-Trautmann ReportHier möchte ich jetzt an dieser Stelle die Dokumente veröffentlichen, welche ich durch die Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage zum Reuter-Trautmann Bericht („A report on Global Illicit Drugs Markets 1998-2007“) von dem Bundesministerium für Gesundheit bekommen habe.

Zur Erinnerung: Der enthüllende Europa-Bericht, bekannt geworden als „Reuter-Trautmann Bericht„, enthält Daten und Schlüsse, die vernichtend für die Drogenpolitik der Länder in der Europäischen Union ausfällt und damit andere Studien und Berichte bestätigt. So sind viele Ziele der Drogenpolitik fehlgeschlagen: Zum einen die Reduzierung der Nachfrage und des Angebots von illegalisierten Drogen, zum anderen fehlt die Erkenntnis, dass die Politik ein kritischer Faktor bei der Erzeugung und Verstärkung von Schäden ist.

Der interessanteste Satz in den Dokumenten lautet: „Aktenkundige Schlussfolgerungen, die die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen, Ihr Büro oder das Bundesministerium für Gesundheit aus dem Reuter-Trautmann Bericht gezogen haben, gibt es darüber hinausgehend nicht, abgesehen von dem Schriftwechsel, der mit Ihnen auf abgeordnetenwatch geführt wurde.“

Es wurde sich offensichtlich nicht mit dem Bericht auseinandergesetzt.

Folgende Dokumente wurden mir übermittelt:

Die Präsentation „How does drug policy affect the illicit drugs market?“ ist weggelassen worden, da es annehmlicherweise vorlag.

Update

Gerüchten zufolge hat sich kein EU-Land mit dem Reuter-Trautmann Bericht weiter, oder gar öffentlich, befasst.
Aber Hans Cousto hat dies im Hanf Journal Februar 2011 aufgegriffen: Feuer auf Mechthild Dyckmans: Evaluierung ist Dyckmans Sache nicht. In diesem Artikel kommt er zum Schluss:

Im Gesundheitsministerium hat man sich offensichtlich nicht mit dem Bericht auseinandergesetzt. Eine Evaluierung der aktuellen eigenen Politik scheint in diesem Ministerium als überflüssig erachtet zu werden. Außer ein paar Plattitüden von der Drogenbeauftragten auf abgeordnetenwatch ist nichts zu erfahren, was man in Regierungskreisen zur nachgewiesenen Ineffizienz der heutigen Drogenpolitik denkt respektive zur Änderung derselben zu tun gedenkt. Einzige Ausnahme: Erweiterung der Verbotsliste. Hier ist Deutschland oft federführend.

Zum Thema „Federführend“ könnte man glatt das Einkassieren des Verbots eines Cannabis-Eigenanbaus zu medizinischen Zwecken vom VG Köln zählen. So hatte das Bundesministerium für Gesundheit dem Bfarm pauschal untersagt, Cannabisanbauerlaubnisse zu medizinischen Zwecken auszustellen.