24. BtMÄndV: Mephedron und Spice zum 22. Januar 2010 verboten

22. Januar 2010: Mit der 24. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (24. BtMÄndV) wurden zum 22. Januar 2010 folgende Stoffe in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen:

  • 4-Methylmethcathinon (Mephedron,4-MMC) wurde in Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen.
  • Die bereits mit der 22. BtMÄndV befristet unterstellten synthetischen Cannabinoide CP-47,497 samt Homologen und JWH-018 wurden dauerhaft in Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen.
  • JWH-019 und JWH-073, zwei weitere in der Modedroge „Spice“ und vergleichbaren Produkten identifizierte Stoffe mit Missbrauchspotential, wurden in Anlage II aufgenommen.

Quelle: Bfarm