EBDD: Kein Zusammenhang zwischen Gesetzen und Konsum

Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der DHS: “Doch ich möchte Sie auch auf den Bericht „Stand der Drogenproblematik in Europa 2010“ der Europäischen Beobachtungstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) in Lissabon hinweisen. Sie sagt, es gäbe kein deutlichen Zusammenhang zwischen den Gesetzesänderungen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums. In diesem Satz sei laut Gaßmann nur eine Aussage wissenschaftlich problematisch: kein deutlicher Zusammenhang. Es müsse ganz deutlich gesagt werden: Es gibt keinen Zusammenhang.

Die EBDD ist eine Einrichtung der Europäischen Union, an der auch Deutschland beteiligt ist. Der Bericht der EBDD ist ebenfalls 2011 erschienen und im Internet abrufbar. Es ist eine hochinteressante Untersuchung. Die EBDD beschäftigt sich schon seit langer Zeit mit der Frage, wie Verbot und Verbreitung sowie Verbot und Gefährlichkeit zusammenhängen. In Europa hatten wir in den letzten zehn Jahren die Situation, dass viele Gesetze, auch zu Cannabis, geändert wurden. In einigen Ländern wurden sie verschärft, indem das Strafmaß heraufgesetzt wurde. In anderen Ländern hat man das Strafmaß reduziert. Die EBDD hat diesen Prozess beobachtet. Gleichzeitig erhebt sie seit ihrer Gründung vor rund 15 Jahren Daten zur Verbreitung illegaler Rauschmittel in Europa.

Die EBDD hat nun untersucht, welchen Zusammenhang es zwischen der Gesetzgebung und der Verbreitung von Drogen gibt. Das sehr ausführlich dargestellte und auch begründete Ergebnis ist, dass in Ländern mit verschärften Strafmaßnahmen der Konsum gleich geblieben, gestiegen oder gesunken ist. In Ländern mit reduzierten Strafen und gelockerten Gesetzen ist der Konsum ebenfalls gleich geblieben, leicht angestiegen oder aber auch deutlich gesunken. Die EBDD kommt deshalb zu dem Schluss, dass über den Untersuchungszeitraum von zehn Jahren in den betrachteten Ländern – Italien, England, Slowakei, Dänemark, Finnland, Portugal, Bulgarien und Griechenland – kein deutlicher Zusammenhang zwischen den Gesetzesänderungen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums ermittelbar ist. In diesem Satz ist nur eine Aussage wissenschaftlich problematisch: kein deutlicher Zusammenhang. Wir müssen es ganz deutlich sagen: Es gibt keinen Zusammenhang.”

“Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) wurde 1947 gegründet, um allen in der Suchtkrankenhilfe bundesweit tätigen Verbänden und gemeinnützigen Vereinen eine Plattform zu geben. Mit wenigen Ausnahmen sind sämtliche Träger der ambulanten Beratung und Behandlung, der stationären Versorgung und der Selbsthilfe in der DHS vertreten.” (Selbstbeschreibung)

Quelle: Öffentliche Anhörung zum Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs BT-Drucksache 17/7196 Berlin, den 25.01.2012, 14:00 Uhr