IFG-Anfrage nach „nicht öffentlichen Daten“ bzgl. Wirkstoffgehaltes im Cannabis

frag-den-staatWoher kommt die Geschichte mit dem doppelten und dreifachen Wirkstoffgehalt des Cannabis? Ist es nur eine Erzählung, oder gibt es dafür harte Fakten? Zum Beispiel gibt es da die Aussage eines BKA-Labortechnikers, der in der Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit diese Aussage tat. Mich interessieren natürlich die Quellen und so habe ich nachgefragt… Wenn man dann nachfragt, gibt es erschreckende Antworten. So sei ein Teil der Datenbasis, auf der die Aussage beruht, „nicht öffentlich“ – Geheim!

Wie kommt es, dass von Steuergeldern bezahlte Mitarbeiter einer Bundesbehörde „nicht öffentliche“ Daten anlegen und diese zur Rechtfertigung vor Bundestagsausschüssen bringt?

Das BKA meldet ihre Zahlen über Drogen, zb. Beschlagnahmemengen, Wirkstoffe, Reinheiten usw. an die DBDD, die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Diese macht daraus den REITOX-Bericht und meldet die Zahlen nach Europa. Die Berichte sagen aber das Gegenteil aus: Die Wirkstoffgehalte im Cannabis seien in den letzten Jahren stabil oder sogar leicht abnehmend. Stellt sich für mich die Frage, ob das BKA falsche Zahlen meldet..?

Also stelle ich auf fragdenstaat.de eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz über diese „nicht öffentliche Daten“ zum Cannabis-Wirkstoffgehalt. Dort kann man sich auch einschreiben, wenn man direkt über den Verlauf und etwaige Antworten informiert werden möchte:

Weiter mit dem Anfragetext:

Die Anfrage nach dem IFG an das Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

am 27.9. antwortete mir Herr Kriminaloberkommissar Daniel Focke, wie folgt:
Zitat Anfang:
„vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundeskriminalamt.

Anbei übermittle ich die Antwort von Herrn Dr. Dahlenburg:

„Besagte Anfrage betrifft eine Aussage von mir auf der letztjährigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit.

Während der Petent sich auf die statistischen Daten (Durchschnittswerte)Daten der letzten 5 Jahre beruft, die ihm als Informationsgrundlage durch den zitierten Jahresbericht dienen, betrifft meine Aussage im Ausschuss den Zeitraum der letzten 15 bis 20 Jahre. Es gibt Veröffentlichen u. a. von Kollegen aus Rheinland-Pfalz ( Patzak/Golhausen/Marcus, Cannabis – längst keine „weiche“ Droge mehr! Der Kriminalist 2006) und unsere nicht öffentlichen Daten, die diese Aussage stützen. “ Zitat Ende

Bitte übersenden Sie mir eine Kopie der „nicht öffentlichen Daten“ oder falls dies nicht möglich ist, machen Sie sie mir zugänglich, nach Möglichkeit in Ihrer Berliner Aussenstelle.

PS: Interessanterweise finden sich im Artikel von Patzak et al. Cannabisanalysen von Blüten mit über 50% THC. So ein Gras möchte ich gerne mal sehen, das muss ja fast ein Kristall sein.. von anderen Experten auch noch nie gesehen!

Antwort des BKA

Der Antrag wurde abgelehnt mit dem Verweis auf Daten aus Strafverfahren. Diese, doch eigentlich harmlosen, Daten über Cannabisanalysen bleiben also Geheim. Gebühren wurden keine Erhoben.

Bereits anlässlich Ihres Antrages vom 06.10.2012 wurde Ihnen mit Bescheid vom 18.10.2012 mitgeteilt, dass die von Ihnen erbetenen Detailinformationen dem Bundeskriminalamt (BKA) in dieser Form nur im Rahmen von Strafermittlungsverfahren vorliegen.
Folglich begehren Sie Zugang zu („nicht öffentlichen“) Informationen, die aus staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren stammen.
Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nicht, da die spezialgesetzlichen Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) dem IFG vorgehen (vgl. § 1 Abs. 3 IFG; so auch BGH, Beschluss vom 05.04.06, Az.: 5 StR 589/05).
Für die Entscheidung über die Auskunftserteilung und das Akteneinsichtsrecht in Ermittlungsverfahren und nach rechtmäßigem Abschluss desselben ist die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts (§§ 147 Abs. 5 Satz 1, 478 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 1 Abs. 3 IFG) zuständig.

Ja, fragen wir doch mal den Staatsanwalt..