Hanf-Initiative: Die Hanfwehr unterwegs in der Schweiz

Hanf-Initiative: Sonderausgabe des deutschen Hanfjournals – Die Hanfwehr unterwegs in der Schweiz

12.11.2008

Das deutsche Hanfjournal hat zur Hanf-Initiative eine Sonderausgabe mit einer Auflage von 200’000 Stück herausgebracht.

Die Hanfwehr, die aktionistische Legalisierungstruppe des Hanfjournals unterstützt die schweizer Hanf-Initiative durch konzentrierte Verteilung von Infomaterial während der letzten Wochen vor dem 30.11.08.

Seit dem 3.11.08 sind die Aktivisten in der Schweiz auf Tour mit einem riesigen Defizit von 12’000 Euro.

Zur Deckung ihrer Unkosten nehmen Sie gerne jede Hilfe an.

Helfer sind jederzeit Willkommen. Es müssen noch Zeitungen, Kleber, Infomaterial und Flyer verteilt und Plakate aufgehängt werden.

Die Sonderausgabe zum Verteilen kann bei Emmi unter Telefon-Nr. 0049 162 1066096 bestellt werden.

Hanf-CHance Sonderausgabe als PDF

Zur Erinnerung: Am 30. November 2008 findet in der Schweiz die Hanf-Initiative Volksabstimmung statt.

Die Bundesverfassung soll wie folgt geändert werden:

Art. 105a (neu) Hanf

1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.

Die Ausarbeitung der nötigen Gesetze oder Verordnungen im Detail obliegt dem Parlament. Dieses muss zwar die oben erwähnten Artikel umsetzen, hat aber einen gewissen Spielraum dabei. Zum Beispiel ist es klar, dass dort, wo mittlerweile nicht mehr geraucht werden darf, zukünftig sicher auch kein Hanf geraucht wird.