Hexenjagd auf Hanfbauer

Weil André Fürst, Inhaber von Hanf-Info, in einen ökologisch sinnvollen Agro- und Industriezweig investiert hatte und aktiv dazu beitrug, ein dringliches soziales Problem zu lösen, wurde er am 25. August 2005 vom Bezirksgericht Murten (FR) zu 29 Monaten Gefängnis unbedingt und 150’000 Franken Strafgeld verurteilt.

Auch André Fürst gehört jetzt zu den Opfern der unverständlichen Kehrtwende der Schweizer Drogenpolitik.

Bis vor kurzem noch Vertreter einer humanistisch und pragmatisch orientierten Drogenpolitik, sind die Behörden vieler Schweizer Kantone wieder zu uneffektiven, kontraproduktiven und veralteten Methoden nach USA-Muster zurückgekehrt. Mit der Hanf-Initiative steht dem Schweizer Volk endlich ein Modell zur Verfügung, das eine vernünftige Cannabispolitik ermöglicht. Inzwischen müssen jedoch die Vorkämpfer für eine gute Sache mit Massnahmen von Polizei und Justiz rechnen, die einer Demokratie unwürdig sind.

Wäre der Nationalrat letztes Jahr auf die Revision des Betäubungsmittel-Gesetzes eingegangen, hätte man das Hanf-Info-Dossier zu den Akten legen können. André Fürst wollte den Bauern eine Zukunft ohne Subventionen ermöglichen, junge Menschen vor der Drogenkriminalität schützen und dem internationalen Terrorismus eine seiner Finanzquellen unterbinden. Im Hanf-Info-Prozess fand keines der vorgebrachten wissenschaftlichen, politischen, soziologischen oder wirtschaftlichen Argumente Gehör. Es muss angenommen werden, dass die Freiburger Justiz lediglich den Interessen eines korrupten Establishments dient und Schattenwirtschaft und Pseudomoral begünstigt. André Fürst wird zum Kriminellen gestempelt, Hanfarbeiter werden in den Untergrund gedrängt, kranken Menschen wird eine notwendige Heilpflanze vorenthalten, die Hanfkonsumenten werden dem kriminellen Schwarzmarkt überlassen. Die sozialen und individuellen Folgekosten einer solchen Politik werden zweifelsohne hoch sein und dies alles wegen einer Pflanze, die harmloser ist als Alkohol und Tabak.

Wenn die Hell’s Angel mit ihren brutalen Methoden den Schweizer Hanfmarkt übernehmen, so wie bereits in Kanada und in Schweden, wird man sich mit Bedauern an die Produktions- und Verkaufsmethoden erinnern, für die André Fürst jetzt verurteilt wurde. Durch die Ablehnung eines separaten Hanfmarkts sind die Freiburger Justizbehörden direkt verantwortlich für die binnen kurzem zu erwartende Zunahme des Konsums weit problematischerer Substanzen wie Heroin, Kokain, Alkohol und Benzodiazepine.

Trotz der offen gezeigten Bereitschaft Hanf-Infos, die Aktivitäten entsprechend dem vorgesehenen Cannabis-Gesetzesprojekt der eidgenössischen und parlamentarischen Kommissionen zu gestalten, ist das Gericht der repressiven Argumentation der Staatsanwältin gefolgt und wollte sich auch nicht mit den umstrittenen Analysemethoden zur Feststellung des Cannabisgehalts in Hanfprodukten beschäftigen. In der gleichen Probe wird, je nach Methode, beispielsweise ein Gehalt von 0.3% delta-9-THC oder 3% Gesamt-THC gefunden. Das Gericht wollte sich ebenso wenig zur Rechtmässigkeit der 0.3% THC (”delta-9″oder “Gesamt”?)-Grenze äussern. Diese wurde von Frankreich übernommen und entbehrt jeglicher wissenschaftlichen und landwirtschaftlichen Grundlage – das Schweizer Gesetz erwähnt sie nicht einmal. Auch wurde übergangen, dass Hanf weder im wissenschaftlichen noch im Sinne der Autoren des BetmG ein Betäubungsmittel ist.

Weil das Bezirksgericht von Murten auf diese grundlegenden Fragen keine Antwort gab und aus einigen anderen Gründen, wird André Fürst das Urteil anfechten und seinen Kampf für den Hanf am Freiburger Kantonsgericht weiterführen.

Weiteres auf der Hanf-Info Webseite.