Dyckmans Welt: Schwarzmarkt wird ignoriert
Aus der aktuellen Antwort der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), zu der organisierten Kriminalität kann man herauslesen, dass der Schwarzmarkt mal wieder total ausgeblendet wird. Das genau diese bisher geltende Prohibiton von Cannabis – und anderen Rauschmitteln – einen Schwarzmarkt kreiert hat, der nicht kontrollierbar ist – davon will die Drogenbeauftragte nichts wissen.
So ist zum Beispiel das Argument, dass den vorhandenen „legalen Drogen“ Alkohol und Tabak ein weiteres Gesundheitsrisiko hinzugefügt wird, ein Nullargument: Jede/r der möchte, kann jetzt, wie in den letzten 50 Jahren zu einem Dealer auf den Schwarzmarkt gehen und sich versorgen. Zu deutlich höheren Gesundheitsrisiken als z.b. die Cannabis Social Clubs in Spanien gewährleisten.
Wollt ihr weiterhin nur Kommentare Schreiben und Protestmailer verschicken, oder seid ihr Langsam Sauer genug das ihr bereit seit zu Handeln? Es ist überfällig ein Deutliches Zeichen zu setzen wer in einem Demokratischen Rechtstaat das Sagen Hat wir das VOLK!
Da Frau Dykmann sich erwartungsgemäß weigert zu Handeln, und keinerlei Bereitschaft zeigt sich an Rechtstaatliche Prinzipen zu Halten , wierd es Zeit sie Ihrer Pflichten zu Entheben!
Ich meine Eine Öfentliche Petition ähnlich oder wie das Manifest des Schildower Kreises, mit dem Hanfverband als Schirmherren und den anderen Initiativen: Grüne Hilfe, Akzept.eV, EVE&RAVE, ENCOD, Eltern vordern Legaliesierung, Schildower Kreis, Hanf Museum, IACM, VfD-Verein für Drogenpolitik e.V , INDRO e.V, DROBS, Grow Magazine, TH Cene und natürlich jedem der Interesse daran Hat Mitzumachen.
Es ist überfällig ein Deutliches Zeichen zu setzen, Tausende sitzen im Knast wegen nichts und Wiedernichts, von den ganzen Leuten die Lebenslang Schäden durch Streckmittel haben mal ganz zu Schweigen, ich weis es ist im Grunde genommen Scheiße aber auch Kinder Kiffen, wen ihr versteht was ich meine. Es Wehre unverantwortlich auch nur einen Tag länger zu Warten!
Das was Frau Dykmann tut besser gesagt nicht tut nennt (unter Berücksichtigung des Art. 3 GG ) man nach dem Strafgesetzbuch:
1. § 154 StGB Meineid
2. § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung
Macht endlich Schluß mit diesem Krimi, Legaliesierung JETZT !
Ganz im sinne von Reinhard Mey : Seid Wachsam den die Freiheit nutzt sich ab wen man sie nicht nutzt!
Mit freundlichen Grüßen Pandora