IFG Anfage nach dem sogenannten Reuter-Trautmann Bericht
Ich habe eine E-Mail aus dem Gesundheitsministerium bekommen, dass meine IFG Anfrage nach dem sogenannten Reuter-Trautmann Bericht und allem was das Ministerium dazu weiß, angekommen ist und bearbeitet wird. Möglich ist dies mit dem Informationsfreiheitsgesetz, welches zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist. Ich stellte den Antrag, alle zu amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung zum sogenannten Reuter-Trautmann Bericht, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen an die genannte Adresse zukommen zu lassen.
E-Mail Antwort aus dem Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihr Antrag an die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen vom 24. August 2010 ist hier eingegangen. Die Bearbeitung hat sich bedauerlicherweise etwas verzögert. Der Bescheid wird aber in Kürze an Sie herausgehen.
Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragReferent
Bundesministerium für Gesundheit
Referat Z 13
Rechtsangelegenheiten; Bürokratieabbau
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