Berlin:Laut einer Meldung der Apotheke-Adhoc vom 4.5.2010 hat ein Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BtM) dem Gesundheitsministerium empfohlen, Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln in die Anlage III des BTM-Gesetzes aufzunehmen und damit verkehrsfähig zu machen. Die Präparate könnten dann auf BTM-Rezept verordnet werden. Dazu hier die Ergebnisse des Sachverständigenrates zu Cannabisarzneien
Sollte Bundesgesundheitsministerium und Bundesrat der Empfehlung folgen, wäre der Weg für entsprechende Fertigarzneimittel frei. Offenbar liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits ein Zulassungsantrag vor. Die Behörde muss jedoch die Gesetzesänderung abwarten, denn sie darf Arzneimittel, die Stoffe aus der Anlage I des BTM-Gesetzes enthalten, nicht zulassen. Aktuell gehört Cannabis noch zu dieser Gruppe der nicht verkehrsfähigen BTM.
Erster Kandidat für ein Cannabis-haltiges Fertigarzneimittel könnte das Produkt Sativex des britischen Herstellers GW Pharmaceuticals sein. Das Unternehmen hat sich auf die Erforschung cannabinoider Arzneimittel spezialisiert. In Kanada ist das Oromucosal-Spray bereits zur Behandlung neuropathischer Schmerzen bei Multipler Sklerose (MS) sowie gegen Tumorschmerzen auf dem Markt. Vertrieben wird es dort vom Lizenzpartner Bayer.
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