Antwort auf IFG-Anfrage zum Reuter-Trautmann Bericht

Es ist eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit angekommen zum Thema Reuter-Trautmann Bericht. Ich hatte einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, denn ich wollte die Aktenlage des BMG erfahren.

Hier ein Foto von der Antwort:
Foto der Antwort des Bundesministerium für Gesundheit zum Reuter-Trautmann Bericht

Was man aus den Unterlagen erkennt, ist, dass sich im BMG anscheinend keinerlei Kopf um diesen wichtigen Bericht gemacht wird… Der Bericht war der Versuch, eine wissenschaftliche und evaluationsfeste Datenlage zu erhalten. Das ist sehr schade, denn zum einen sind dort wichtige Schlüsse gezogen worden, zum anderen sind (vorläufig) wiedereinmal Steuergelder für nichts ‚draufgegangen.

Es ist auch ein internes Memo zu meiner Person den Akten zu entnehmen. Dort wird festgestellt, dass ich beim Hanf Museum arbeite und die Hanfparade organisiere. Zum anderen steht geschrieben, dass ich seit 2006 Briefe mit der Forderung nach der Legalisierung nach Cannabis schicke.

Schade, liebe Drogenabteilung des Bundesministerium für Gesundheit: Ihr habt – oder wollt – den Punkt nicht kapiert! „Legalisierung“ ist ein schwammiger Begriff aus dem letzten Jahrtausend. Seit Jahren sprechen wir von „Regulierung“ und ihr kapiert es nicht.

Bestes Beispiel sind die Antworten der Drogenzarin und Sprachrohr Dyckmans auf Abgeordnetenwatch, die eine „Legalisierung“ ablehnt. Wenn man sie Fragt, was sie unter einer Legalisierung versteht, kommt „totale Anarchie“ raus. Was hat das Ministerium verpasst, als dass solche Aussagen dabei rauskommen? Warum wird auf EU und UNO-Ebenen „Schadensminderung“ gut gefunden, aber auf Landesebene kommt nur Blubb?

Aber gut, wenn man wie Dyckmans auf Abgeordnetenwatch aussagt, dass man mit Personen, die Drogen zu rekreativen Zwecken nutzen, keinen institutionalisierten Dialog führen müsste.. zeigt sich wieder, dass die Drogenabteilung der Schwarz-Geld Regierung nur die Fremdherrschaft über verwundbare Menschen anstrebt. Dies zeigt sich auch am Umgang mit den Patienten, welche hierzulande eine Ausnahmegenehmigung für natürliches Cannabis als Medizin stellen.