Erste drogenpolitische Anfrage an Mechthild Dyckmans (FDP)

Anfrage bei Abgeordnetenwatch BannerOliver Becker war es, und hat am 13.11.2009 die erste drogenpolitische Abgeordnetenwatchanfrage an Mechthild Dyckamans gestellt. So stellt er die Fragen nach der einfacheren Nutzung von Cannabis als Medizin in Deutschland sowie die Erforschung von Hanf als Biomassen-Potential.

Die Antwort von Mechthild Dyckmans (FDP)

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Fragen und Ihre Gratulation zu meiner Ernennung zur Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Zu Ihrer ersten Frage möchte ich anmerken, dass schwerkranke Menschen bereits jetzt beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten stellen können.

Wenn Cannabis-Arzneimittel bei schwersten Erkrankungen für einzelne Patienten zu einer deutlichen Linderung der Beschwerden führen, sollte die medizinische Anwendung geprüft werden. Dies heißt vor allem, wirkungsvolle und qualitätsgesicherte Arzneimittel für die Patienten verfügbar zu machen, die nicht die unerwünschte Rauschwirkung hervorrufen. Hier sind aber noch weitere Studien zur Wirksamkeit von Cannabis bzw. dem Wirkstoff THC notwendig.

Für wirtschaftliche Fragen fühle ich mich eigentlich weniger zuständig. Ein gewerbsmäßiger Anbau von THC-reichen Cannabissorten kommt wegen der hohen Missbrauchsgefahr von Cannabis zu Rauschzwecken nicht in Betracht. Die bestehenden Regelungen für den Anbau von Nutzhanf erlauben die wirtschaftliche Nutzung von Hanf ohne dieses Risiko.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans