Massenhausdurchsuchungen wegen GBL – Verhältnismässig?

Seit den frühen Morgenstunden des 13. Januar 2010 durchsuchen mehr als 1000 Polizeibeamte unter Federführung der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth über 300 Objekte im gesamten Bundesgebiet, sowie in Österreich, der Schweiz und Slowenien wegen Verstössen gegen das Arzneimittelgesetz und der Abgabe von der Substanz GBL. Dazu habe ich eine Anfrage an die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans, ihres zeichens Richterin, die sicherlich folgende Fragen erklären kann.
Auch schon bei einem früheren Fall von GBL-Massenhausdurchsuchungen kamen juristische Fragwürdigkeiten auf, die solche Aktionen als rechtswidrig darstellten.

Leider gibt es noch keine Abgeordnetenwatch-Link, den werde ich sobald die Anfrage online ist nachliefern.

Werte Frau Dyckmans,

eine aktuelle Sache: Wie die Bayerische Polizei mitteilt ( tinyurl.com ) läuft zur Zeit eine Massenhausdurchsuchung in 300 Objekten. Dafür werden Bundesweit mehr als 1000 Polizeibeamte eingesetzt.

So gab es schon am 9.7.2008 eine solche Razzia ( tinyurl.com ), die von Rechtsanwälten schon damals als rechtswidrig eingestuft worden ist – siehe tinyurl.com .

So frage ich Sie in diesem Zusammenhang:

a) ob die Durchsuchungsbeschlüsse für die 300 Objekte wiederum wortgleich lauten,

b) Der damalige Beschluss nannte keinerlei Einzelheiten zum Bestellvorgang, zur Art und Menge der bestellten Chemikalien und zu den Modalitäten der Lieferung. Diese Angaben wären aber notwendig. Ebenso notwendig wäre eine Darlegung, warum und unter welchen Umständen die Stoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln geeignet sind. Wie ist dies in diesem Fall gelegen?

c) Laut PM wird den Beschuldigten zur last gelegt, dass diese seit dem Jahr 2007 in einer Vielzahl von Fällen GBL (Gamma-Butyrolacton) bezogen und zum Verkauf vorrätig gehalten haben sollen.
Warum haben sich die Beschuldigten in der Tathandlung strafbar gemacht? Die PM sagt lediglich, die Stoffe seien zur Herstellung von Betäubungsmitteln bestimmt. Hierdurch wird wohl ausgedrückt, der Beschuldigte habe den notwendigen Tatvorsatz gehabt hätte. Aus welchen tatsächlichen Anhaltspunkten aber ergibt sich der Vorsatz?

d) Da aus dem „Vorsatz“ die Strafbewährung folgt, der Kauf der Chemikalien aber als solcher – soweit absehbar – legal war, da dieser Stoff keine Verkaufsbeschränkung unterliegt, kann in dieser Hinsicht noch von einer Verhältnismässigkeit ausgegangen werden – oder ist die Kundendatenbank wieder nur ein gefundenes Fressen für die Anti-Drogen-Statistik der Bundesregierung?

mfg, XXX

Weiteres dazu aktuell im Land-der-Träume Forum, sowie ein Hass-Artikel bei Spiegel.

Update

Es waren wohl mehr als 1527 Beamte in 350 Objekten im Einsatz. So auch in Berlin. Für die Grüne Hilfe wäre es mal interessant, davon die Kopien von Hausdurchsuchungsbefehlen usw. zu bekommen.