Regierung will „Cannabis als Medizin“ ermöglichen

Nach Angaben der Medien und der FDP haben sich die Fraktionen geeinigt, das zukünftig Cannabis auf Rezept möglich sein soll. Was darunter genau zu verstehen ist, ist diesen Meldungen leider nicht zu entnehmen. Wahrscheinlich meinen sie diese BtMG-Änderung, wie wir sie hier schon gemeldet hatten.

Tagesthemen Cannabis als Medizin in Deutschland - 22 Uhr - 17.08.2010

Update

Bericht über irreführende Berichterstatung Umstufung med. Cannabis mit Stellungsnahme von Dr.Franjo Grotenhermen vom ACM auf krankenkassen.de. So stiesse der einfachere Zugang zu Cannabisarzneimittel auf unterschiedliche Stimmen, die Drogenbeauftragte Dyckmans bezeichnete es als wichtigen Schritt für schwerstkranke Menschen. Für die betroffenen Patienten ändere sich vorerst gar nichts, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“, Franjo Grotenhermen. Er spricht von Irreführung, denn die Neuregelung sei enthielte nur die Möglichkeit für Pharmaunternehmen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bislang sei aber nur ein solcher Antrag für eine Arznei bei Multiple Sklerose eingegangen. „Patienten mit anderen Erkrankungen (…) haben auch dann keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten.“

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin zum gestrigen Kabinettsbeschluss zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten:

Die Mitteilung der FDP ist irreführend, denn für Patienten, die von einer Therapie mit Cannabisprodukten profitieren ändert sich zunächst nichts. Das Bundeskabinett will keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, sondern hat lediglich beschlossen, dass Medikamente auf Cannabisbasis arzneimittelrechtlich zugelassen werden dürfen, wenn ein pharmazeutischer Unternehmer einen solchen Antrag stellt. Die Schaffung einer solchen Möglichkeit sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit für die Zulassungsbehörden sein. Ein Zulassungsantrag wurde nach Angaben des britischen Unternehmens GW Pharmaceuticals für seinen Cannabisextrakt Sativex in verschiedenen europäischen Ländern für die Behandlung der Spastik bei multipler Sklerose gestellt. Das Unternehmen rechnet mit einer Zulassung für diese Indikation in Deutschland im Jahr 2011. Patienten mit anderen Erkrankungen, wie chronische Schmerzen oder Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebs haben auch dann keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten.

Gleichzeitig behindert das Bundesgesundheitsministerium die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, zu denen das Institut nach einem höchstrichterlichen Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2005 eigentlich verpflichtet ist. „Für die Patienten ändert sich mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zunächst gar nichts. Das Bundesgesundheitsministerium spielt auf Zeit“, erklärte Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. „Wenn die Bundesregierung ihre Politik nicht ändert, wird auch in den kommenden Jahren nur ein kleiner Teil der Patienten von einer Therapie mit Cannabisprodukten profitieren können.“

Mit freundlichen Grüßen
Franjo Grotenhermen

Auch beim PM des Bundesministerium für Gesundheit

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