30 Fakten über Arizonas neue Marihuana als Medizin Gesetze
USA: Die Wahl ist ausgezählt und die Proposition 203 in Arizona – dem Gesetz zu medizinischen Marihuana in Arizona – wurde mit der knappen Mehrheit von 4341 Stimmen (841346 JA, 837005 NEIN) angenommen. Nun gibt es viele Personen, die sich für die Details des neuen Gesetzes interessieren. Hier einige Highlights aus dem Gesetzesvorhaben:
- Die erlaubte Menge an Marihuana für Patienten und Fürsorger beträgt 2,5 Unzen (etwa 70 Gramm).
- Wenn einem Patienten oder Fürsorger die Erlaubnis zum Anbau erteilt wird, beträgt das Limit 12 Pflanzen, die in einer „geschlossenen und gesicherten Anlage“ angebaut werden müssen, die als „Eckkammer, Raum, Treibhaus oder einem anderen geschlossenen Bereich“ definiert ist.
- Um sich zu Qualifizieren benötigt es folgende Krankheiten: Krebs, Glaukom, HIV/AIDS, Hepatites C, ALS (Lou Gehrig’s), Crohn’s, ALzheimer, Kachexie und Abmagerungssyndrome, starke und chronische Schmerzen, starke Übelkeit, Krämpfe (wie bei Epilepsi) und andere heftige und anhaltende Spastiken (wie bei Multipler Sklerose).
- Fürsorger müssen 21 Jahre alt sein und eine Überprüfung ihres Strafregisters auf bestimmte Vergehen über sich ergehen lassen.
- Fürsorger dürfen nicht mehr als fünf Patienten versorgen, es muss eine Ausweiskarte für jeden geführt werden.
- Fürsorger können eine Aufwandsentschädigung erhalten – keinen Lohn – und nur von ihren eigenen Patienten.
- Patienten- und Fürsorgerkarten für medizinisches Marihuana halten ein Jahr und enthalten ihr Foto, Name, Addresse, Geburtsdatum und die Markierung ob es genehmigt worden ist, medzinisches Marihuana zuhause anzubauen.
- Wenn der Bundesstaat innerhalb von 45 Tagen keine Karte ausstellen konnte, hat eine Kopie des Antrags die gleiche Kraft wie die Karte.
- Patienten und Fürsorger müssen ihre Fingerabdrücke an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln und einen Vertrag unterschreiben, dass sie kein Marihuana an Nicht-Patienten abgeben werden.
- Patienten und Fürsorger können Marihuana an andere Patienten für eine Gebühr abgeben, solange sie nicht wissentlich die Vorratshaltung von 2,5 Unzen des Patienten überschreiten.
- Nicht-Profitorientierte Abgabestellen für medizinisches Marihuana werden erlaubt.
- Ein Patient, welcher innerhalb von 25 Meilen zu einer Abgabestellt wohnt, soll nicht sein eigenes medizinisches Marihuana anbauen.
- Patienten und Fürsorger sollen kein medizinisches Marihuana in einem Schulbus, der Schule oder Besserungsanstalten bei sich führen.
- Patienten sollen kein Marihuana in öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen öffentlichen Plätzen rauchen.
- Patienten sollen nicht unter dem Einfluss von Marihuana Auto fahren; dennoch sind Abbauprodukte von Marihuana kein Anzeichen für einen Einfluss.
- Die Bebühr für nicht-profitorientierte Abgabestellen soll nicht mehr als 5000 oder 1000 US-Dollar betragen um eine Lizens erneuert zu bekommen.
- Abgabestellen müssen ihr eigenes medizinisches Marihuana kultivieren, dies können sie vor Ort oder an einer anderen physikalischen Addresse.
- Patienten und Fürsorger können Marihuana an Abgabestellen abtreten, aber nicht gegen Entschädigung.
- Weder die Abgabestelle noch der Anbau soll innerhalb von 500 Fuss zu einer Schule stattfinden.
- Es dürfen nicht mehr als eine Abgabestelle pro 10 Apotheken existieren, mit der Ausnahme dass es mindestens eine Abgabestelle in jedem Bezirk geben kann.
- Die Karte oder Empfehlung für Patienten aus anderen Bundesstaaten, die medizinisches Marihuana ermöglichen, werden in Arizona anerkannt, aber sie dürfen nicht unbedingt in den Abgabestellen einkaufen.
- Patienten in Betreuungsanstalten können auf nicht-Rauch Methoden limitiert werden und nur in bestimmten Gebieten; trotzdem müssen solche Anstalten diese Limitationen nicht umsetzen.
- Abgabestellen müssen einen einzelnen sicheren Eingang und ein starkes Sicherheitssystem haben und weiterhin ist keinerlei Medikamentation an diesem Ort gestattet.
- Abgabestellen müssen die Käufe der Patienten registrieren und sicherstellen, dass sie nicht mehr als 2,5 Unzen von jeder Abgabestelle innerhalb einer 14-tägigen Periode erhalten.
- Es soll ein sicheres, webbasiertes Überprüfungssystem geben, zugänglich für die Strafverfolgungsbehörden und die Abgabestellen um die Namen von Patienten und Fürsorgern anzugeben, aber nicht ihre Addressen und wieviel Marihuana ein Patient von den Abgabestellen in den letzten 60 Tagen erhalten hat.
- Nicht-Patienten können nicht bestraft werden wenn sie in Nähe einer gesetzestreuen Nutzung von medizinischem Marihuana sind oder dem Patienten Paraphernalia (Blättchen, Tabak..) geben.
- Schulen und Hauseigentümer dürfen die Nutzer von medizinischem Marihuana und ihre Fürsorger nicht diskriminieren außer sie unterstehen einer Strafe der Förderalbehörden.
- Arbeitgeber dürfen Patienten und ihre Fürsorger nicht diskriminieren und ein positiver Test auf Marihuanaabbauprodukte sind kein Grund für eine Disziplinierung oder einen Patienten zu entlassen.
- Krankenhäuser oder medizinische Behandlungen, inklusive Organtransplantationen, dürfen den Patienten nicht wegen ihrem Gebrauch von medizinischem Marihuana verweigert werden.
- Die Fürsorgepflicht von Patienten kann nicht wegen ihrer Nutzung von medizinischen Marihuana entzogen werden.
Der gesamte Text des Gesetzesvorhabens ist bei NORML Stash zu finden. Via NORML Blog
Hi,
Danke für den Artikel!!!
Ein kleiner Fehler ist mir allerdings aufgefallen:
Es heisst im Originaltext wahrscheinlich: ’shall not…‘.
Das ist besser mit: ‚darf nicht‘ oder ‚ist verboten‘ übersetzt.
Ansonst echt prima was da abgeht.
peace
mahathma
danke für diese ausführlichen informationen=)
ich denke dies ist aufjedenfall ein guter weg….ich hoffe,dass auch in europa mehr länder medizinisches cannabis wenigestens tolerieren…dein wenn es um medizinisches cannabis geht,dann geht es auch um leid….niemand sollte leiden müssen,wenn es eine möglichkeit gibt dieses leid zu lindern…ich hoffe mehr menschen werden sich gegen diese menschenverachtende drogenpoltitik ausprechen….
Ich finde diesen Punkt sehr genial:
„Wenn der Bundesstaat innerhalb von 45 Tagen keine Karte ausstellen konnte, hat eine Kopie des Antrags die gleiche Kraft wie die Karte.“
Dadurch wird eine Verzögerungstaktik seitens der Behörden doch sehr effektiv verhindert.