30a BtMG: Von 5 auf 10 Jahre Knast für „minder schwere Fälle“

Am 23.7.2009 wurde das Betäubungsmittelgesetz geändert, und zwar unter anderem Paragraph 30a. In dem Paragraphen geht es um die sogenannte „organisierte Kriminalität“ , also einer „Bande“, die das öfters machen will, und hier im Unterpunkt als „minder schweren Fall“. An dieser Stelle wurden der maximale Freiheitsentzug von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet. Auf Abgeordnetenwatch fragt jetzt jemand bei der Drogenbeauftragten Dyckmans nach, warum das ohne größere Diskussion passiert ist.

Wie immer kann man sich auch als interessierte Person per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn es eine Antwort gibt!

Zur Frage auf Abgeordnetenwatch vom 1.3.2010

Update

Am 9.3.2010 sind es 47 Personen, die sich dafür interessieren.