Totalverbot von Cannabis – Internationale Verträge und die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans

Infografik zu Drogen- und Cannabisverbote TötenEs ist schon eine seltsame Welt. Fast natürlich wird bei dem Wort „Drogen“ zusammengezuckt und der „Kampf gegen die Drogen“ beschworen. Aber selbst wenn man in die Internationalen Verträge, auf die sich die Politiker berufen, schaut – steht da nichts von Verfolgung, Repression oder dem Missachten von einfachsten Menschenrechten. Wenn man sich mal die Mühe macht, und sich das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 anschaut, steht da für die kontrollierten Substanzen in etwa folgendes:

[..] Die Regierung hat sich um eine Regulierung zu bemühen. [..] Es soll dafür eine Institution gebildet werden, die Verwaltungsaufgaben übernimmt. [..]

Also warum kommt diese Institution ihrer Aufgabe nicht nach? Für die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans (FDP) scheint die Situation klar: So antwortete Sie auf eine Anfrage auf Abgeordnetenwatch am 6.5.2010, dass Deutschland sich „in den internationalen Suchtstoffabkommen dazu verpflichtet, den Handel mit Cannabis unter Strafe zu stellen“.

Warum werden die Menschen in diesem Land von den Politikern „für doof gehalten“? In den Internationalen Verträgen steht was anderes! Die Statistik sagt auch, dass die Verbote in den Untersuchungen der Auswirkungen nicht standhalten. Selbst wenn es eine solche Institutition gibt, hat sie auf ganzer Linie versagt: Keine Warnung vor Streckmitteln im Cannabis, Verhinderung der Versorgung und nicht zuletzt die Kriminalisierung ganzer Generationen.

Ich habe eine Anfrage auf Abgeordnetenwatch an die Drogenbeauftragte gestellt, damit sie uns hoffentlich über diese Divergenz aufklärt. Ich freue mich wie immer auf Mit-Interessierte Personen! Man kann bei Abgeordnetenwatch seine E-Mailaddresse hinterlassen, und wird informiert, wenn es eine Antwort gibt. Zahlen zu aktuellen Mit-Interessierten weiter unten..

Mit-Interessieren für die Antwort der Drogenbeauftragen bei Abgeordnetenwatch

Update

Aktuelle Zahlen:

  • Heute interessieren sich schon 19 weitere Personen für die Antwort!
  • 85 interessierte!
  • 4.6.: 112 Interessierte
  • 6.6.: 139 Interessierte!
  • 8.6.: 145 Interessierte

Hier der komplette Text der Anfrage:

Werte Frau Dyckmans,

auf die Frage von Herrn Friedewald vom 31.3.2010 antworteten Sie am 6.5.2010 dass Deutschland sich „in den internationalen Suchtstoffabkommen dazu verpflichtet, den Handel mit Cannabis unter Strafe zu stellen“.

In dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 (laut UNO-Dokument: j.mp (pdf)), Artikel 26 „Kontrolle von Cannabis“ wird nichts von einem Verbot geschrieben, sondern dass sich der Staat um eine Regulierung bemühen soll um unter anderem Missbrauch zu verhindern. Weiterhin wird in dem Artikel ausgeführt, dass wenn Cannabis-Kultivierung in dem Staat durchgeführt werde, ein System der Kontrolle nach Artikel 23 „Nationale Opium Agenturen“ durchzuführen sei.

Meine Fragen dazu:

Wie steht der Text des Artikels zu Ihrer Aussage des „Totalverbots“?

Welche Institution hat die Aufgaben der „Nationale Opium Agentur“ übernommen?

Warum kommt diese Agentur offensichtlich ihrer Arbeit, der Kontrolle des (Cannabis-)marktes, nicht nach? (siehe dazu u.a. Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Block vom 22.12.2009 [es geht um Streckmittel im rauchbaren Cannabis], gemäß neuester Konsumentenzahlen der Europäischen Drogenmarkt-Beobachtungsstelle EMCDDA in der Anfrage des Herrn Rehan vom 10.5.2010 sowie meiner Frage vom 18.05.2010 [Fünfmal mehr Drogentote in Bayern als in Tschechien!])

mit freundlichen Grüßen,

Nebenbei sei darauf Hingewiesen, dass Amnesty International den neuesten Weltbericht veröffentlicht hat. Lesenswert!

Über die Drogen-Suppe kam gerade eine lustige Karrikatur zum Thema:

Karrikatur: Nimm nicht diese gefährliche Droge! Wir haben hier Pillen für dich