BtMG: Bis zu 10 Jahre für „minder schwere“ Fälle?

Ist eigentlich irgendwem aufgefallen, dass am 23.07.2009 das BtMG geändert worden ist, und zwar § 30a Straftaten und §2 Sonstige Begriffe:

Update: Jemand hat auf Abgeordnetenwatch gefragt, warum das geändert worden ist.

§ 30a Straftaten

Aus „3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“ wurden sechs Monate bis zehn Jahre. Das ist einiges. In dem Paragraphen geht es um die sogenannte „organisierte Kriminalität“, also Banden, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden haben um „Betäubungsmittel in nicht geringer Menge“ herzustellen usw. Insbesondere wenn dabei Minderjährige oder Waffen mit im Spiel sind kommt dieser Paragraph zur Anwendung. Allerdings kann ein grosses Messer in der Küche nebenan dabei einen schon in den Wirkkreis dieses Paragraphen bringen. Niemand hat Knast wegen Drogen verdient. Es ist die gescheiterte Drogenpolitik, die noch immer Menschen in den Knast bringt und Lebensläufe zerstört.

§ 2 Sonstige Begriffe

So sind jetzt in diesem Artikel auch die Pilze aufgenommen worden. Was damals „eine Pflanze, ein Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester, Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze – roh oder gereinigt – sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen;“ war ist jetzt deutlich länger geworden:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Stoff:
a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,

b) Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,

c) Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,

d) Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder Stoffwechselprodukte;
via buzer.de